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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 25. Mai 2020

Erfasst von: Redaktion, DS | 28.05.2020 – 04.06.2020

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

Bausache: Flurstück 4236, Bergstraße 25;

Umgestaltung Außenanlagen und Erweiterung Stellfläche

In der Bergstraße sollen Außenanlagen umgestaltet und eine Stellfläche erweitert werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Weihen II“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Es liegen Überschreitungen der Baugrenze mit einem Gewächshaus, einer Gerätehütte, einer Teilfläche eines Schwimmteiches, Treppenanlagen und Stützmauern vor. Des Weiteren wird die maximal zulässige Höhe der Stützmauer, welche direkt an der südlichen und westlichen Grundstücksgrenze verläuft, überschritten. Ebenso weicht die Dachform von Gewächshaus und Gerätehütte von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Das hierzu erforderliche gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

Bausache: Flurstück 688, Oststraße 3;

Abbruch Scheune und Schuppen

Eine Scheune und ein Schuppen in der Oststraße 3 sollen abgebrochen werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Ortskern Nordhausen“ und entspricht dessen Festsetzungen. Der Technische Ausschuss nahm hiervon Kenntnis.

Bausache: Flurstück 390/1 und 390/2, Talstraße 43;

Abbruch eines Wohnhauses und einer Garage, Neubau eines Mehrfamilienhauses (4WE) mit Stellplätze; 2. Deckblatt zum Bauantrag vom 29.07.2019

In der Talstraße 43 sollen ein Wohnhaus und eine Garage abgebrochen und ein neues Mehrfamilienwohnhaus mit 4 Wohneinheiten gebaut werden. Das Vorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Es war daher darüber zu entscheiden, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt. In der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 16.10.2019 wurde dieses Vorhaben schon einmal behandelt und das Einvernehmen aufgrund der drei südlich gelegenen Stellplätze im innenliegenden Außenbereich nicht erteilt. Der Bauherr hatte zwischenzeitlich eine umfassende Umplanung eingereicht. Hiernach wurde die Anzahl der Wohneinheiten auf 4 reduziert und die Stellplätze befinden sich nun nicht mehr im innenliegenden Außenbereich. Eine Teilfläche eines Balkons befindet sich in der Überflutungsfläche der Hochwassergefahrenkarte und der Starkregengefahrenkarte. Das Vorhaben muss daher den Anforderungen an einen Hochwasserschutz entsprechend der ausgewiesenen Überflutungsfläche gerecht werden. Der Technische Ausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen hierzu.  

Bausache: Flurstück 4370, Kernerstraße 5;

Balkonanbau 1. OG Westseite

Ein Balkon soll auf der Westseite des Gebäudes Kernerstraße 5 angebaut werden. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Auf dem Weihen – Heilbronner Straße“ und entspricht dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen. Jedoch hält der Balkonanbau die Abstandsflächen an der Grenze zum Nachbargrundstück Kernerstraße 3 nicht ein. Dies fällt in den Bereich des Bauordnungsrechts und ist vom Landratsamt über eine Abstandsflächenbaulast zu regeln. Der Technische Ausschuss nahm hiervon Kenntnis.

Bausache: Flurstück 32/2, Waldenserstraße 38/1;

Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und überdachter Terrasse

In der Waldenserstraße 38/1 soll ein Einfamilienhaus mit Carport und überdachter Terrasse errichtet werden. Das Vorhaben befindet sich im Bebauungsplanbereich „Ortskern Nordhausen“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Die Baugrenze wird im Südosten mit einem Teil des Carports leicht überschritten. Das Gremium erteilte hierzu das notwendige gemeindliche Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 10424, Hausener Straße 53;

Errichtung Carport und Abstellraum

Ein Carport mit Abstellraum soll in der Hausener Straße 53 entstehen. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nordheim Süd-West II“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Sowohl Carport als auch Abstellraum überschreiten die Baugrenze im Osten leicht. Für den Carport war bereits im Jahr 2013 mit der Baugenehmigung eine Befreiung erteilt worden, welche aber zwischenzeitlich erloschen ist, da nicht innerhalb von 3 Jahren mit dem Bau begonnen wurde. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige gemeindliche Einvernehmen zu der Baugrenzenüberschreitung.

Bausache: Flurstück 1337/7, Imenstraße 3;

Errichtung einer Einfriedungsmauer

In der Imenstraße 3 wurde das Einvernehmen für die Errichtung einer Einfriedigungsmauer erbeten. Das Vorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Geißbühl 1. Änderung“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Es liegen Überschreitungen der maximalen Höhe der Einfriedigung bzw. Einfriedigungsmauer gegen die öffentlichen Verkehrsflächen vor. Die Mauer soll im rückwärtigen Bereich noch bepflanzt werden. Das Gremium erteilte hierzu das gemeindliche Einvernehmen.

Sonstiges und Anfragen

Ortsbücherei; Unterhaltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Sonderförderprogramm 2020

Der Vorsitzende berichtete, dass das Büchereigebäude auf der West- und teilweise Südseite größere witterungsbedingte Schäden aufweist. Sanierungsarbeiten sind dringend geboten. Es wurde mitgeteilt, dass die Gemeinde für die Arbeiten auch Zuschüsse aus dem Sonderförderungsprogramm 2020 „Vor Ort für alle“ vom Deutschen Bibliotheksverband erhalten kann, die schon beantragt sind. Sofern ein Zuschuss gewährt wird, soll eine Sanierung noch in diesem Jahr erfolgen. Der Technische Ausschuss nahm hiervon Kenntnis.

Kindergarten „Regenbogen“, Hauptstraße 9;

Anbau einer Fluchttreppe

Auf Wunsch des Gemeinderates war nochmals versucht worden, günstigere Angebote für die erforderliche Fluchttreppe am Kindergarten zu erhalten. Dies ist leider nicht gelungen. Günstigste Variante ist nach wie vor das bereits vorgestellte Fluchttreppengerüst. Der Technische Ausschuss nahm hiervon Kenntnis.

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung an.

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