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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

Erfasst von: Redaktion, DS | 20.05.2020 – 28.05.2020

Am 18. Mai trat die neue Corona-Verordnung in Kraft.

Folgende Lockerungen und Regelungen sind vorgesehen:

- Die Gastronomie (Speisewirtschaften) im Außen- und Innenbereich darf wieder öffnen.

-  Ferienwohnungen, Wohnmobilstellplätze und Campingplätze sind für die Übernachtung geöffnet. Voraussetzung ist eine autarke Versorgung, da die Gemeinschaftseinrichtungen geschlossen bleiben.

- Freiluft-Ausflugsziele mit Einlasskontrolle und kontaktarmen Angebot dürfen öffnen (z.B. Bootsverleih, Fahrradverleih, Minigolf, …). Freizeitparks bleiben weiterhin geschlossen.

- Die Kontaktbeschränkungen gelten auch weiterhin.

Hinter den aktuellen Lockerungen steht das Vertrauen, dass wir alle mit den neuen Möglichkeiten verantwortungsvoll und behutsam umgehen. Es liegt nun bei jedem einzelnen von uns, ob wir diesen Weg weiter beschreiten können oder ob durch unser Verhalten das Virus wieder stärker um sich greifen wird und deshalb Maßnahmen wieder verschärft werden müssen. Wenn alle jetzt ausreizen was geht, wenn die Disziplin nachlässt und die weiter bestehenden Abstands- und Hygieneregelungen nicht mehr ganz so streng befolgt werden, wird in wenigen Wochen wieder viel von dem zurückgenommen werden müssen, was jetzt gelockert wird.
Es liegt bei uns, bei jedem einzelnen, bei Ihnen!

 

Gastronomie

Die Außen- und Innenbereiche von Speisewirtschaften dürfen seit dem 18. Mai wieder öffnen. Allerdings sind besondere Hygiene- und Schutzvorkehrungen zu treffen. Hierüber wurden die Gaststätten bereits letzte Woche mit einem Infoblatt informiert. Dort galt noch die Corona-Verordnung vom 10. Mai 2020. Zwischenzeitlich haben sich jedoch mit der Corona-Verordnung vom 18. Mai noch mal Änderungen ergeben:

- Sofern eine Reinigung von Gläsern im Geschirrspüler oder in Gläserspülmaschinen bei 60 °C oder höherer Temperatur nicht möglich ist, soll bei manuellen Spülprozessen möglichst heißes Wasser, mit einer Temperatur von mindestens 45 °C, mit Spülmittel verwendet werden.

-  Folgende Daten der Gäste müssen erhoben und für 4 Wochen gespeichert werden.

o Name des Gastes,

o Datum, Beginn und Ende des Besuchs,

o Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse oder Telefonnummer

Die Daten sind nach 4 Wochen zu löschen.

 

Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Verordnungen und Regelungen.

Alle Informationen u.a. das aktuelle Infoblatt, finden Sie auch auf unserer Internetseite.

 

Kindergarten

Die angekündigte Öffnung der Kindergärten zum 18. Mai 2020 kann nur schrittweise umgesetzt werden. Die entsprechende Umsetzung in den einzelnen Kindergärten ist ab 25. Mai geplant. Alle Eltern wurden hierüber schon durch einen Brief informiert.
In den Einrichtungen wird diese Vorbereitungszeit benötigt, um ein Konzept zu entwickeln, welche Kinder wann kommen dürfen, welches Personal wann eingesetzt werden kann und welche Hygieneregelungen beachtet werden müssen.

 

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