Mitteilungsblatt Nordheim
Amtliche Bekanntmachungen (Archiv)
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Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Musikschule Lauffen a.N. und Umgebung für das Haushaltsjahr 2020
Erfasst von: Redaktion, DS | 20.05.2020 – 28.05.2020
Das Regierungspräsidium Stuttgart bestätigt gemäß § 28 Abs. 1 GKZ i.V.m. § 121 Abs. 2 GemO und § 18 GKZ i.V.m. § 81 Abs. 2 GemO die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung am 12.03.2020 beschlossenen Haushaltssatzung des Zweckverbandes Musikschule Lauffen a.N. und Umgebung für das Haushaltsjahr 2020.
Genehmigungspflichtige Bestandteile sind in der Haushaltssatzung 2020 nicht enthalten.
Die Haushaltssatzung wird nachstehend gemäß § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan und die Satzung für das Haushaltsjahr 2020 werden ab Montag, 25.05.2020 bis Mittwoch, den 03.06.2020 (je einschließlich), im Rathaus Nordheim, Hauptstraße 26, Kämmerei, Zimmer 012, während der üblichen Öffnungszeiten
zur Einsichtnahme öffentlich aus. Aufgrund der aktuellen Coronasituation bitten wir Interessierte, sich vorab telefonisch unter 07133 182-130 zu melden. Wir gewähren Ihnen dann die gewünschte Einsicht.
Haushaltssatzung des Zweckverbandes Musikschule Lauffen a.N. und Umgebung für das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Musikschule Lauffen a.N. und Umgebung am 12.03.2020 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt |
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Der Haushaltsplan wird festgesetzt |
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1. |
im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen |
EUR |
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1.1 |
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von |
1.247.700 |
|
1.2 |
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von |
-1.247.700 |
|
1.3 |
Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von |
0 |
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1.4 |
Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von |
0 |
|
1.5 |
Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4) von |
0 |
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1.6 |
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von |
0 |
|
1.7 |
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von |
0 |
|
1.8 |
Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von |
0 |
|
1.9 |
Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von |
0 |
|
2. |
im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen |
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2.1 |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender |
1.245.700 |
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2.2 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender |
-1.245.700 |
|
2.3 |
Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf aus laufener |
0 |
|
2.4 |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
0 |
|
2.5 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
0 |
|
2.6 |
Veranschlagter Finanzierungsüberschuss /- bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
0 |
|
2.7 |
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf |
0 |
|
2.8 |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
0 |
|
2.9 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
0 |
|
2.10 |
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / - bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
0 |
|
2.11 |
Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
0 |
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§ 2 Kreditermächtigung |
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Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf |
0 |
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§ 3 Verpflichtungsermächtigungen |
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Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf |
0 |
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§ 4 Kassenkredite |
|||
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf |
0 |
Lauffen a.N., den 14.05.2020
gez. Waldenberger
Verbandsvorsitzender