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Mitteilungsblatt Nordheim

Diakonische Bezirksstelle Brackenheim (Archiv)

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Beantragung von Kinderzuschlag kann sich lohnen

Erfasst von: Buyer, Sonja | 11.05.2020 – 25.05.2020

Widerspruch bei Einkommensänderung noch bis Ende Mai möglich!

Durch die Coronakrise haben viele Familien mit Kindern deutliche Verdienstausfälle z.B. durch Kurzarbeit. Der Kinderzuschlag ist ein Zuschuss zum Kindergeld der Familien finanzielle Unterstützung bietet. Ob eine Beantragung bei der Familienkasse Aussicht auf Erfolg hat, kann man leicht durch den KIZ-Lotsen im Internet errechnen www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse. Außerdem könnte ergänzend  ein Wohngeldantrag sinnvoll sein.

Wer bereits Kinderzuschlag bezieht, aber ein geringeres Einkommen hat als in den Vormonaten, kann noch bis Ende Mai Widerspruch gegen den aktuellen Bescheid einlegen. Der Kinderzuschlag wird dann mit dem Einkommen des Vormonats neu berechnet. Dadurch kann er deutlich höher ausfallen. Dazu und zur Antragstellung finden Sie genauere Informationen unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz. Für weitere Fragen können Sie sich auch gerne an die Diakonische Bezirksstelle Brackenheim, Frau Stroppel, wenden Tel. 07135 98840, birgit.stroppel@diakonie-brackenheim.de.

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