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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Aus der Sitzung des Gemeinderats am 24. April 2020

Erfasst von: Redaktion, WZ | 05.05.2020 – 26.05.2020

 

 

25 Jahre Bürgermeister Schiek

Seit einem Vierteljahrhundert heißt der Bürgermeister der Gemeinde Nordheim Volker Schiek. Dessen Amtsantritt war am 11.4.1995; die offizielle Einsetzung wenige Tage vorher. An die damalige Wahl im Januar 1995 erinnerte der 1. Bürgermeister-Stellvertreter Harald Michelbach in einem kurzen Rückblick, ebenso an das Geschehen in den vergangenen 25 Jahren. Er bedankte sich bei Bürgermeister Schiek für dessen Einsatz in dieser Zeit.

 

Die Fraktionsvorsitzenden Christian Geiger, Susanne Seifert und Harald Michelbach gratulieren dem Bürgermeister mit Corona-bedingtem Abstand zum informellen Jubiläum.

 

Volker Schiek bedankte sich bei Herrn Michelbach für die freundlichen Worte und beim Gemeinderat für die gute Zusammenarbeit.

 

Bekanntgaben

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom März wurde bekannt gegeben, dass der Gemeinderat die Entscheidung für einen neuen Freibadpächter getroffen hat.

 

Offiziell bekannt gegeben wurden die Beschlüsse, die im April im sogenannten elektronischen Verfahren gefasst wurden und bereits im Mitteilungsblatt vom 16.4.2020 veröffentlicht worden sind.

 

Bau einer Gasfernleitung berührt auch Nordheim

Der Bau einer neuen Erdgasfernleitung zwischen Heilbronn und Löchgau wird auch quer über unsere Gemarkung führen. Die dem Grunde nach schon vor Jahren genehmigte Leitung soll nun realisiert werden.

Bevor sich die „terranets bw“, Nachfolgerin der früheren Gasversorgung Süddeutschland, nun als nächstes um den Erwerb der Wege- und Leitungsrechte sowie die erforderlichen Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern bzw. –bewirtschaftern kümmern will, ist vorgesehen, das Projekt auch im Gemeinderat vorzustellen. Voraussichtlich wird dies in der Juni- oder Juli-Sitzung sein.

 

Haushalt 2020 vom Landratsamt genehmigt

Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2020 wurde vom Landratsamt Heilbronn mit dem Haushaltserlass vom 30.03.2020 bestätigt. Die Haushaltssatzung ist im Internet (www.nordheim.de) unter Bekanntmachungen veröffentlicht.

 

Ausbau Heilbronner Straße sorgt für Verkehrsbehinderungen

Der Gemeinderatz wurde über den aktuellen Stand der Arbeiten in der Heilbronner Straße informiert. Die bisherigen Beeinträchtigungen und Verkehrsbehinderungen sind leider nicht vermeidbar. Bis zum Ende der Bauarbeiten, die sich über längere Zeit hinziehen werden, ist wegen der Länge der Ausbaustrecke mit größeren Hindernissen zu rechnen, als bisher. Vor diesem Hintergrund wurde der Gemeinderat zwar über Beschwerden aus der Klimmerdingenstraße informiert, es wurde aber auch darauf hingewiesen, dass diese nur teilweise nachvollziehbar sind.

 

Ferienkindergarten

Der Ferienkindergarten soll in den Sommerferien vom 03. - 21. August in der "Villa Kunterbunt" für Kinder ab 3 Jahren stattfinden. Die Öffnungszeiten sind Montag - Freitag von 07:30-12:30 Uhr oder 7:30-13:30 Uhr. Die Betreuungskosten betragen 40 € bzw. 45 €.

 

Schülerzahlen Grundschule und Gemeinschaftsschule

Für die kommende 5. Klasse, also die Einstiegsklasse in die Gemeinschaftsschule, liegen aktuell 27 Anmeldungen vor. Das sind zwar mehr Schüler als im Vorjahr, aber zur Zweizügigkeit bräuchte es noch 3 SchülerInnen. Nachzügler wären nicht ungewöhnlich. 18 der Schülerinnen und Schüler sind aus Nordheim (2 davon Nordhausener Grundschüler), die weiteren aus Lauffen, Cleebronn und Zaberfeld.

Die Grundschule Nordheim ist mit derzeit 65 Anmeldungen wie im Vorjahr dreizügig.

 

Rathauseinweihung muss voraussichtlich verschoben werden

Der Gemeinderat wurde über den guten Baufortschritt auf der Rathausbaustelle informiert und den für Anfang Juni vorgesehenen „Rückzug“ der Verwaltung ins neue bzw. renovierte Gebäude. Mit Blick auf die Regelungen infolge der Corona-Pandemie sind jedoch aus derzeitiger Sicht die ursprünglich für Juli vorgesehene offizielle Einweihung und ein Tag der offenen Tür zunächst nicht möglich.

 

Bausache: Flurstück 5124/9, Daimlerstraße 8;

Erweiterung Gewerbefläche 2. OG;

Ausbau überdachte Fläche EG-Nordseite

In der Daimlerstraße 8 sollen Gewerbeflächen im 2. Obergeschoss und Wohnfläche im Erdgeschoss erweitert werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Kelteräcker II" und entspricht dessen Festsetzungen.

Im Gewerbegebiet sind Wohnungen nur für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind, zulässig. Im Gebäude sind bereits zwei Wohneinheiten genehmigt. Im Gewerbegebiet muss das Wohnen der gewerblichen Nutzung in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sein. Das Überwiegen des gewerblichen Anteils wird hauptsächlich durch die Zuteilung der Dachterrassenflächen zum gewerblichen Teil erreicht. Derzeit ist nach Rücksprache mit dem Landratsamt kein Einvernehmen zu diesem Vorhaben notwendig. Sollte sich bei der Prüfung durch das Landratsamt doch noch herausstellen, dass die Dachterrasse nicht dem Gewerbetrieb zugeordnet werden kann, müsse sich der Ausschuss nochmals wegen eines Einvernehmens mit dem Vorhaben beschäftigen.

Das Gremium nahm Kenntnis von dem Vorhaben.

 

Bausache: Flurstück 10498, Trollingerweg 10;

Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage

Im Trollingerweg 10 soll ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage erstellt werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Nordheim Süd-West III" und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Die Baugrenze wird im Süden durch die Terrasse geringfügig überschritten. Das hierzu erforderliche gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

 

Bausache: Flurstück 9917, Ringstraße 4;

Erweiterung von Gewerberäumen

In der Ringstraße 4 sollen Gewerberäume erweitert werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Hofstatt, 2. Änderung" und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Die Baugrenze wird im Osten und Süden durch Stellplätze überschritten. Das hierzu erforderliche Einvernehmen wurde erteilt.

 

Bausache: Flurstück 460/3, Kreuzstraße 40;

Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage

 

Im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Kreuzstraße Nord" soll in der Kreuzstraße 40 ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage entstehen. Das Vorhaben verstößt gegen bauplanungsrechtliche Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Baugrenze wird im Süden geringfügig mit der Garage, mit dem Vordach um und mit den zwei Stellplätzen überschritten. Das Bauvorhaben liegt außerdem mit einem schmalen Bereich im Nordwesten an der HQextrem-Linie mit Übergang zur HQ100-Linie an der nordwestlichen Grundstücksecke (Überschwemmungsflächen). Die Karten stehen für die Gemeinden nicht hochauflösend zur Verfügung, weshalb die Betroffenheit durch die Gemeinde hier nicht abschließend geklärt werden kann.

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die Überschreitungen der Baugrenze wurde erteilt. Falls die Prüfung der Unteren Wasserbehörde eine Betroffenheit durch die HQ100-Linie feststellt, muss das Gebäude dem Hochwasserschutz entsprechend errichtet werden.

 

Neubau 6-gruppiger Kindergarten Südstraße;

Vergabe von Lieferungen und Leistungen

Das Gewerk Schreinerarbeiten Einbaumöbel mit einer prognostizierten Auftragssumme von insgesamt rund 160.800 EUR war öffentlich ausgeschrieben. Nach Prüfung der eingegangenen Angebote hat der Gemeinderat nun wie folgt beschlossen:

Die Fa. Binsch GmbH aus Ostfildern wird mit den Schreinerarbeiten Einbaumöbel zum Angebotspreis von 81.050,23 EUR beauftragt.

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB und Örtliche Bauvorschriften "Wohnen im Auerberg";

Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) und § 13a BauGB

b) Billigung des Vorentwurfs

c) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB

Es wurde kurz über den seitherigen Stand des Vorhabens berichtet. Der Bauträger, welcher das derzeitige Gewerbeareal erworben hat, habe zwischenzeitlich einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt und sei bereit, sich mit einem Durchführungsvertrag zur Planung und Realisierung des Projektes zu verpflichten. Der Bebauungsplan soll im Verfahren nach § 13a BauGB, dem sogenannten beschleunigten Verfahren, aufgestellt werden. Dennoch sei geplant, dieses zweistufig durchzuführen, das heißt, dass sowohl Behörden als auch die Öffentlichkeit in zwei Runden die Möglichkeit zu Anregungen und Stellungnahmen zu der Planung haben werden.

Herr Plieninger vom Büro Käser Ingenieure stellte sodann die Planung vor, nach der in dem Bereich 80 Wohneinheiten in 9 Gebäudekomplexen entstehen sollen, darunter 16 Sozialwohnungen. Die Stellplätze werden hauptsächlich in einer Tiefgarage hergestellt, ein kleinerer Teil der Stellplätze liege aber auch oberirdisch. Die Gebäude hätten nach der vorliegenden Planung alle begrünte Flachdächer. Er berichtete weiter, dass kurzfristig noch ein neues Modell für einen geänderten Entwurf der Bebauung bei der Gemeinde eingegangen sei, welches aber noch nicht beraten wurde. Dieses weise auch einige Satteldächer im Übergang zur Bestandsbebauung auf.

Der Vorsitzende erklärte, dass die vorgelegten Planungen genau das träfen, was von den Kommunen stets gefordert wird, nämlich Nachverdichtung aufgrund von Wohnungsnot und Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Die Planung habe mit einem zentralen Blockheizkraftwerk eine zeitgemäße Energieversorgung und das Ganze stelle eine Chance für eine gute Entwicklung und dauerhafte Aufwertung des Gebietes Schelmental dar. Was außer Wohnentwicklung könnte man sich dort sonst vorstellen? Auch diese Frage nach einer Alternative müsse man sich nach Meinung von BM Schiek stellen, um zu einer sachgerechten Beurteilung zu kommen.

Es wurde vorgeschlagen, beide Entwürfe in die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit.

Das Gremium beschloss hierauf Folgendes:

a) Der Gemeinderat beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Wohnen im Auerberg" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

b) Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 08.04.2020, gefertigt durch das Ingenieurbüro Käser Ingenieure, werden gebilligt.

c) Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass aufgrund der Coronapandemie die Anhörung der Öffentlichkeit nicht kurzfristig erfolgen kann, da das Rathaus im Moment nicht geöffnet ist. Eine Veröffentlichung allein auf der Homepage genügt für diesen Zweck nicht. Wir veröffentlichen den Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesem Thema an dieser Stelle, sobald dies wieder möglich ist.

 

Neufassung der Satzung der Gemeinde Nordheim für die kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder

Die Satzung für die Kindertageseinrichtungen wurde insbesondere wegen der Übernahme des Naturkindergartens Wurzelzwerge in die Trägerschaft der Gemeinde geändert. Weitere wesentliche Änderungen sind die Formulierung der Aufnahmekriterien für die Kindergärten, die seit dem 01.03.2020 erforderliche Masernschutzimpfung beim Besuch einer Kindertageseinrichtung und die Informationen zu Besonderheiten in der Natur und im Wald.

An den Gebühren für die Kindergärten wurden vorerst keine Änderungen vorgenommen. Hier wartet die Verwaltung noch auf die Empfehlungen der Landesverbände.

Der Gemeinderat stimmte den Änderungen zu.

Die Satzung wird auf der Internetseite der Gemeinde Nordheim unter Bekanntmachungen veröffentlicht.

 

Kindergartenangelegenheiten;

Einführung der gesetzlich vorgeschriebenen Leitungszeit

Durch das Gute-Kita-Gesetz werden den Kommunen Zuschüsse für die Einführung der Leitungszeit zur Wahrnehmung pädagogischer Leitungsaufgaben zur Verfügung gestellt. Die Leitungszeit beträgt mindestens 6 Stunden pro Woche und Einrichtung. Ab der zweiten Gruppe erhöht sich die Leitungszeit um jeweils 2 Stunden wöchentlich pro Gruppe. Insgesamt ergibt sich für die Nordheimer Kindergärten ein zusätzlicher Beschäftigungsbedarf von 180 %, um die Leitungszeit abdecken zu können. Da auch die Gesamtleitung einen Teil dieser Leitungsaufgaben wahrnimmt, werden 25 % des erforderlichen Beschäftigungsumfangs dieser zugeschrieben.

Der Gemeinderat stimmte der Einführung der Leitungszeit zu.

 

Annahme von Spenden

Die Gemeinde bedankt sich für folgende Spenden:

1.    Frau Sofia Wonner, Nordheim: 50 EUR für die Seniorenarbeit

2.    VBU Volksbank im Unterland, Brackenheim: 428,40 EUR – zwei Hochbeete für das Krippenhaus in der Südstraße

3.    VBU Volksbank im Unterland, Brackenheim: 214,20 EUR – ein Hochbeet für den Kindergarten Rappelkiste in Nordhausen

4.    Firma it Works GmBH, Heilbronn: 200 EUR für die Kindergartengruppe Fuchsbau in Nordhausen

 

Sonstiges und Anfragen

 

Photovoltaikanlage für die Willy-Weidenmann-Halle

An der schon länger auf dem Dach der Willy-Weidenmann-Halle liegenden PV-Anlage mussten Veränderungen vorgenommen werden. In der Folge hat die Gemeinde die Gelegenheit, auf diesem Dach eine Anlage mit einer Leistung von 12,7 kWp zum Preis von rund 15.200 EUR zu bekommen. Eine ohnehin schon gegebene klare Wirtschaftlichkeit kann durch Eigenverbrauch des erzeugten Stroms in der Willy-Weidenmann-Halle und der benachbarten Grundschule sogar noch verbessert werden. Angesichts dessen beschloss der Gemeinderat einstimmig, das Angebot anzunehmen.

 

Anschlüsse des Vereinsgeländes vom RRKV und des Aussiedlerhofes Frank an Kanal und Wasserversorgung

Der Vorsitzende führte aus, dass das Vereinsgelände des RRKV und der Aussiedlerhof Frank die beiden letzten Grundstücke mit geschlossener Grube in der Gemeinde seien. Der Aussiedlerhof sei auch nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen.

Die Gemeinde habe jetzt Kosten für die Anschlüsse der Grundstücke erheben lassen, die aber so hoch ausfielen, dass sie so nicht tragbar sind. Eine Förderungsaussicht bestehe lediglich für die Entwässerung und da auch nur in Höhe von 30 %. Die Gemeinde stehe hierbei in ständigem Austausch mit dem Landratsamt. Es müssten nun noch Vergleichsberechnungen hinsichtlich Abwasserwirkung und Wirtschaftlichkeit zu anderen Entwässerungsmethoden dargestellt werden. Sobald sich Neues ergebe, werde wieder im Gremium berichtet.

 

Anbau einer Fluchttreppe an den Kindergarten Regenbogen in der Hauptstraße

Es wurde über inzwischen vorliegende Vergleichsangebote für die Fluchttreppe berichtet, die in Ausführung auf Dauer und durch einen Schlosser allerdings teurer sind, als das zunächst eingeholte Angebot einer Lösung aus Gerüstbauteilen. Die Verwaltung geht noch offenen Fragen nach und wird weiter informieren.

 

Mögliche Flurneuordnung Seeloch

Es wurde über den derzeitigen Stand der möglichen Flurneuordnung „Seeloch“ berichtet. Nach der öffentlichen Informationsveranstaltung am 04.03.2020 wurde eine schriftliche Abfrage über die Bereitschaft der Eigentümer verschickt, ob diese an einer Flurneuordnung teilnehmen würden. Eine deutliche Mehrheit spricht sich bislang dafür aus.

 

Bürgerfragestunde

Ein Bürger erkundigte sich nach der Zahl der mit dem Corona-Virus Infizierten in unserer Gemeinde. Der Vorsitzende teilte mit, dass laut Information des Gesundheitsamtes aktuell zwei Positiv-Befunde bekannt sind. In der Spitze der letzten Zeit waren es maximal 7 Infizierte gleichzeitig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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