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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Austausch der Wasserzähler

Erfasst von: Redaktion, WZ | 31.03.2020 – 14.04.2020

 

Aufgrund des Eichgesetzes ist die Gemeinde dazu verpflichtet, die Wasserzähler vor Ablauf der Eichfrist auszutauschen. Dies ist bei den Zählern alle 6 Jahre der Fall.

Der Austausch ist in der jährlichen Zählergebühr enthalten.

 

In diesem Jahr wird die Gemeinde Nordheim selbst die Zählerwechsel durchführen.  Die Mitarbeiter der Gemeinde werden im laufenden Jahr auf die Haushalte zukommen bei denen der Zähleraustausch bevorsteht.

 

Falls Sie wissen möchten, ob bei Ihnen der Wasserzähleraustausch in diesem Jahr stattfindet, können Sie auf Ihrer Wasseruhr das notierte Eichjahr ablesen oder Sie melden sich telefonisch bei der Gemeinde unter 07133/182-132.

 

Die Gemeinde weist darauf hin, dass nach § 24 (2) der Wasserversorgungssatzung der Grundstückseigentümer bzw. der Mieter dafür verantwortlich ist, dass die Messeinrichtung (Wasserzähler) jeder Zeit frei zugänglich ist.

 

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