Die bis zum 20.11.2019 beantragten Personalausweise können ab sofort während der Sprechstunden im Einwohnermeldeamt abgeholt werden.
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass der beantragte Personalausweis nur ausgegeben werden kann, wenn Sie den PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten haben.
Die bei der Antragstellung noch belassenen Personalausweise sind mitzubringen.