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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Das Finanzamt informiert

Erfasst von: Redaktion, DS | 10.10.2019 – 17.10.2019

Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2020

Am 1. Oktober startete das Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2020. „Sie können Ihr monatliches Nettoeinkommen sofort erhöhen, indem Sie einen Freibetrag als Elektronisches SteuerAbzugMerkmal (ELStAM) beantragen. Mit dem Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2020" können Sie die Berücksichtigung Ihrer individuellen Verhältnisse bereits beim Lohnsteuerabzug durch einen Freibetrag, der wahlweise für ein oder zwei Jahre Gültigkeit hat, beantragen. Die erforderlichen Formulare und Anträge erhalten Sie bequem im Internet unter www.fa-baden-wuerttemberg.de . Dort finden Sie auch die Anleitung zum Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2020 sowie die Lohnsteuerfibel 2020.

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