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Das Landratsamt informiert
Erfasst von: Redaktion, DS | 10.10.2019 – 17.10.2019
Vorsorgevollmacht als Alternative zur Betreuung
Für Menschen, die aufgrund einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung oder einer psychischen Krankheit ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer, der für die Betroffenen handeln kann. Die Vorsorgevollmacht ist eine Alternative zur Betreuung.
Am Mittwoch, den 16. Oktober 2019, um 18 Uhr erläutert der Betreuungsverein Heilbronn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht, inhaltliche Möglichkeiten sowie die Risiken für Vollmachtnehmer und Vollmachtgeber. Zusätzlich werden auch die Themen Betreuungs- und Patientenverfügung angesprochen.
Die Veranstaltung findet im Haus am Staufenberg, Max-von-Laue-Straße 50, 74081 Heilbronn-Sontheim, statt. Eingeladen sind alle, die am Thema Interesse haben. Die Teilnahme ist kostenlos und an keine Mitgliedschaft gebunden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zum Thema Betreuungsrecht erhalten Sie auch im Internet unter www.landkreis-heilbronn.de oder www.betreuungsverein-heilbronn.de.