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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Geschichte des Monats Oktober 2019

Erfasst von: Redaktion, DS | 02.10.2019 – 10.10.2019

Worms und Nordheim – eine Verbindung über viele Jahrhunderte

Am Sonntag, den 15. September 2019 fand in unserer Kirche die Einsetzung (Investitur) des neuen Ortspfarrers Dr. Oliver Groll statt. An der Wiederbesetzung einer Pfarrstelle wirken in heutiger Zeit mehrere Organe mit: Der Oberkirchenrat, der Besetzungsausschuss (Vertreter des Kirchengemeinderates und des Kirchenbezirks) und natürlich der Bewerber selbst. Das war nicht immer so. Bis zur Säkularisation 1803 wurde der Nordheimer Pfarrer vom Bistum Worms bestimmt, weil Worms seit Urzeiten das sogenannte Patronatsrecht in Nordheim besaß. Pfarrer Dr. Oliver Groll ist erst der zehnte Nordheimer Pfarrer (abgesehen von einigen Pfarrverwesern in Übergangszeiten), der nicht durch das Bistum Worms bzw. von dessen Rechtsnachfolger, dem Großherzog von Hessen-Darmstadt, eingesetzt wurde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit der Säkularisation 1803 fiel das Patronatsrecht von Worms mit den dazugehörenden Gefällen (Grundbesitz, Zehntrechte) an das Großherzogtum Hessen-Darmstadt, welches dieses Recht noch bis 1905 ausübte, bevor es an das Königreich Württemberg abgetreten wurde. Der letzte Pfarrer, der vom hessischen Großherzog ernannt wurde, war der am 17.1.1900 eingesetzte Pfarrer Otto Furch. Er war Pfarrer in Nordheim bis 1909.

Mit „Säkularisation“ sind hier der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 und dessen Folgen gemeint. Damals wurde festgesetzt, dass die weltlichen Fürsten für ihre linksrheinischen Gebietsverluste an Frankreich abgefunden werden sollten. Das gesamte Vermögen der Kirchen sowie geistlicher und religiöser Einrichtungen wurde verstaatlicht. Im Gegenzug verpflichteten sich die Landesherren unter anderem, die kirchlichen Würdenträger künftig zu besolden bzw. für die finanziellen Bedürfnisse der kirchlichen Einrichtungen aufzukommen. Viele heute noch von Kommunen oder einzelnen Ländern zu leistenden Zuschüsse für Personalkosten oder Baulasten gehen auf diese Säkularisation von 1803 zurück.

 

Doch wie kam es überhaupt zu der langen und engen Verbindung zwischen Nordheim und Worms – und welche Spuren sind davon geblieben?

Die Wurzeln der Verbindung zwischen Nordheim und Worms reichen wohl zurück bis ins 9./10. Jahrhundert und haben ihren Ursprung in der Schenkung des fränkischen Adligen Adalboldo um 823 an den heiligen Cyriakus in der Dionysiuskirche bei Worms (Stift Neuhausen). Der Schenker Adalboldo war ein adliger Grundherr, der zurzeit der Kaiser Karl des Großen und Ludwig des Frommen im Dorf Böllingen lebte (heute Böllinger Höfe bei Heilbronn).Der Nordheim betreffende Textabschnitt der lateinisch abgefassten Schenkungsurkunde des Adalboldo lautet übersetzt: „Im Dorf Nordheim gebe und übergebe ich Herrenhöfe mit Häusern, Gebäuden, Wäldern, Wiesen, Weiden, Gewässern und Wasserflüssen, Mühlen, beweglicher und unbeweglicher Habe, gebaut oder ungebaut, alles und ungeteilt zum Heil meiner Seele der Reliquie des Heiligen Cyriacus, des Streiters für Christus“…

Vom frühen Mittelalter bis zum Ende des Alten Reiches gehörte das Gebiet des Landkreises Heilbronn zu den Bistümern Worms, Speyer und Würzburg. Zu Worms gehörte fast das ganze Kreisgebiet links des Neckars, so auch Nordheim.

 

Nachdem Nordheim durch die Stiftung Adalbolds ans Bistum Worms gelangt war, wurde die durch den Lauffener Königshof begründete ursprüngliche Bindung an Lauffen gelöst. Vermutlich gelangten die Neuhausener Rechte in Nordheim wie bei Böllingen noch im 10. Jahrhundert an das Wormser Hochstift (das Hochstift Worms war der weltliche Herrschaftsbereich der Wormser Bischöfe). Seinen Einfluss in Nordheim konnte Worms über viele Jahrhunderte behaupten: Bis in das 19. Jahrhundert hinein besaß das Bistum Worms Anteile am Zehnten und eben das Patronatsrecht der Kirche (Recht zur Ernennung des Pfarrers). Diese Rechte wurden im Laufe der Jahrhunderte an verschiedene Lehensnehmer verliehen oder verkauft. Das Patronatsrecht war verbunden mit einem großen Teil am Frucht- und Weinzehnten: 3/6 Worms, 2/6 „Kellerei Brackenheim“ (Herrschaft Württemberg), 1/6 Deutschherrenkommende Heilbronn. Da Worms schon aus Entfernungsgründen sich nicht um seine Nordheimer Rechte und Liegenschaften kümmern konnte, verlieh Worms seine Rechte und Pfründe an verschiedene, meist adlige Familien, welche dann die Ernennung des Pfarrers nach

Verhältnis ihres Anteils ausübten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Solche Familien waren u.a. die Massenbach und die Neuhausen, die Lemlin von Talheim, die Frauenberg, Göler von Ravensburg. Für das katholische Bistum Worms waren diese uralten Grundrechte im seit der Reformation evangelischen Nordheim (und dessen Umgebung) mit den damit verbundenen Zehntrechten über Jahrhunderte ein recht einträgliches Geschäft.Als letzter Patronatsherr wirkte der Großherzog von Hessen Darmstadt, der – wie oben bereits erwähnt- 1803 die Rechtsnachfolge von Worms übernommen hatte. 1812/13 verkaufte das Großherzogtum Hessen seine Zehntrechte in Hausen, Dürrenzimmern, Neipperg, Nordhausen und Nordheim für 195 000 Gulden an die Heilbronner Privatgesellschaft Bube, Merkle und Consorten (Rosenwirt Bube aus Heilbronn sowie Löwenwirt und Senator Merkle aus Neckarsulm). Mit der Übernahme der Zehntrechte war aber auch die Übernahme der Baulast aller dazugehörenden Gebäude (Kirche, Pfarrhaus, Hessische Kelter) verbunden. Wegen dieser Baulast gab es einen mehrjährigen Rechtsstreit zwischen der Kirchengemeinde und der Gesellschaft Bube & Consorten da diese sich weigerte, die 1810 abgebrannte Kirche und die Hessische Kelter wieder aufzubauen, wozu sie vertraglich verpflichtet war.

Diese Hessische Kelter stand an dem Platz, an dem heute die Parkplätze vor unserem Rathaus sind. Sie diente auch als „Fruchtkasten“ (Lager) für die Abgaben (Gefälle) aus Dürrenzimmern, Neipperg, Hausen und Nordhausen. Dort mussten all jene Bauern, die Flächen des Widdumgutes oder sonstige ehemals worms’sche - inzwischen vielleicht weiterverliehene - Flächen bewirtschafteten, den Kleinen Zehnten (z.B. Erbsen, Bohnen, Linsen, Äpfel, Nüsse, Flachs usw.), den Großen Zehnten (alles Getreide wie Roggen, Dinkel, Hafer, Gerste, Weizen, Emmer usw.) sowie den Weinzehnten abliefern. Der Streit um den Bau einer neuen Hessischen Kelter zwischen der Gemeinde und der Gesellschaft Bube & Consorten zog sich hin, sodass erst 1818 mit dem Neubau begonnen wurde. Diese neue (dritte) Hessische Kelter wurde nördlich des Schafhauses (später Farrenstall) erbaut. Sie erhielt zwei Kelterbäume (Pressen), war zugleich Zehntscheune und hatte einen Fruchtspeicher unter dem Dach. In der südlichen Kellerwand dieses Anwesens befindet sich heute noch ein behauener Sandstein mit Löwenmotiv, ca. 22cm hoch und 17cm breit. Dieser Löwe steht auf seinen Hinterbeinen und streckt die Zunge weit heraus und zeigt den hessischen Löwen. Das ist ein Beleg dafür, dass hier die alten Steine der 1810 abgebrannten hessischen Kelter in der Nordheimer Ortsmitte 1818 an anderem Ort wiederverwendet wurden.

 

 

 

 

 

1832 übernahm die Gemeinde in einem Vertrag diese Zehntrechte sowie  des Weinzehnten auf hiesiger Markung. Damit hatte die Gemeinde aber auch die Verpflichtung, einen Besoldungsanteil an den Pfarrer abzutreten und die Unterhaltung und Baulast an den Pfarrgebäuden zu tragen.

 

Sichtbare Spuren bzw. Erinnerungen der Herrschaft und des Einflusses von Worms in Nordheim gibt es heute nur noch wenige. Die alte Hessische Kelter (Lemmlinskelter) ist 1810 abgebrannt, sie stand etwa hinter der früheren Traube und dem Anwesen der Familie Kurz mitten auf der heutigen Kirchstraße und trug an der Rückseite einen Schlüssel – das Wappen von Worms. Diesen Schlüssel sehen wir allerdings noch heute über dem Eingangsportal des 1763 erbauten Pfarrhauses. Auf einer Konsole über dem Portal umrahmen muschelartige Ornamente ein rundes Wappenschild, dessen Symbole als flache Reliefs herausgearbeitet sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Wappen ist gevierteilt. In je zwei Feldern, die sich diagonal gegenüberliegen, befinden sich die Wappenzeichen des Bistums Worms und des Erzbistums Mainz. Das Wormser Wappen zeigt einen Schlüssel, das Mainzer ein Rad. In der Mitte wurde ein kleines Schild mit dem Familienwappen der „von Ostein“ gesetzt, das einen Hund mit einem Halsband zeigt. Daran erkennt man den Erbauer des Gebäudes: Bauherr unseres Pfarrhauses war der Mainzer Kurfürst und Erzbischof, zugleich päpstlicher Kardinal und Wormser Bischof Johann Friedrich Karl Graf von Ostein.

Worms’schen Platz oder Fleckenplatz nannte man vor langer Zeit den Platz um die Scheune des ursprünglichen Pfarrhauses östlich der Kirche (heute Kirchstraße). Dieser Platz existiert nicht mehr, der Begriff geriet in Vergessenheit. Verschwunden ist leider auch die worms‘sche Bischofsmütze und die Jahreszahl 1718 an der Nordostecke des abgebrochenen ehemaligen Verwalterhauses Ecke Rathausgasse und Hauptstraße, das zum Wormser Widdumhof gehörte. Der Widdumhof umfasste insgesamt 216 Morgen (ca. 68 ha) Äcker, Wiesen und Weinberge. Unter dem Bistums Worms wurde der Nordheimer Widdumhof an verschiedene Lehensherren und Niederadlige verliehen, welche die Hofgüter als Erblehen an Nordheimer Bauern zur Bewirtschaftung gegen entsprechende Abgabeverpflichtungen weiterverliehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Als bleibende Erinnerung an die Herrschaft von Worms haben wir unser Pfarrhaus, das als das schönste Pfarrhaus im ganzen Landkreis gilt und das wir dem Wormser Bischof zu verdanken haben.                                                                                                     Ulrich Berger

 

 

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