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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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WEINBERGHUTUMLAGE 2019 -Hutbezirk Nordheim-

Erfasst von: Redaktion, DS | 19.09.2019 – 03.10.2019

Um in der Veranlagung für das Jahr 2019 berücksichtigt zu werden, müssen die aktuellen Änderungen in der Bewirtschaftung der Weinbergsflächen (Rodung, Neuanlage, Verpachtung, Verkauf), bis zum 1. Oktober der Kämmerei , Tel. 07133 182-137, gemeldet werden. Sie können uns auch per Fax: 07133 182-118, oder per E-mail: Lisa.Widenmeyer@nordheim.de Änderungen mitteilen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Änderungen nach der Erstellung der Bescheide erst im Folgejahr berücksichtigt werden.

Neuanlagen sind ab dem 3. Jahr umlagepflichtig und deshalb zu melden.

Weinbergflächen, die innerhalb des Nordheimer-Hutbezirkes liegen, seither aber noch nicht zu der Weinberghutumlage herangezogen wurden, sind ebenfalls bis zum

1. Oktober der Kämmerei bekanntzugeben.

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