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Gemeinderatssitzung 18. September 2019 in Nordheim - um was geht’s?

Erfasst von: Redaktion, DS | 12.09.2019 – 19.09.2019

Gewässerentwicklungsplan Katzentalbach mit Breibach;

Vorstellung

Immer wieder ist der Gemeinderat mit den Bächen der Gemeinde befasst, dem Katzentalbach und dem Breibach. Eine strukturierte Erfassung und Bewertung des Bestandes gibt es bisher jedoch nicht. Dies und nachfolgend die Feststellung von Defiziten sowie die Darstellung von Entwicklungszielen sind die wesentlichen Inhalte eines Gewässerentwicklungsplanes.

Nicht zuletzt deshalb, weil ein Gewässerentwicklungsplan inzwischen Voraussetzung dafür ist, Zuschüsse des Landes für Maßnahmen zur Minderung latenter Hochwasser- bzw. Überschwemmungsgefahren erhalten zu können, wurde beschlossen, einen solchen zu erarbeiten.

Diese Aufgabe wurde vom Büro am Fluss aus Esslingen erfüllt.  Vertreter des Büros werden in der Sitzung anwesend sein, den Gewässerentwicklungsplan vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Starkregenrisikomanagement;

Konzept-Vorstellung

Unter Starkregenereignissen im hier gemeinten Sinn versteht man lokal begrenzte Regenereignisse mit großer Niederschlagsmenge und hoher Intensität. Solche Regenereignisse sind meist von geringer räumlicher Ausdehnung und kurzer Dauer; sie stellen ein nur schwer zu kalkulierendes Überschwemmungsrisiko dar.

Auch bei uns rücken solche Ereignisse und die damit verbundenen Schäden immer stärker ins Blickfeld. Dies erst recht, weil infolge Klimaveränderung allgemein mit einer Zunahme von extremen Niederschlagsereignissen gerechnet wird.

Vor diesem wurde nun auf der Grundlage eines Leitfadens des Landes ein Konzept entwickelt, wie dem Starkregenrisiko begegnet werden kann.

Die Entwicklung des Konzeptes vollzieht sich in 3 Stufen:

  1. Hydraulische Gefährdungsanalyse
  2. Risikoanalyse
  3. Handlungskonzept

Das mit der Erstellung des Konzeptes für unsere Gemeinde beauftragte Büro Schöll Consult aus Aalen wird das Ergebnis seiner Arbeit in der Gemeinderatssitzung vorstellen.

Zwingend erforderlich ist das Konzept auch schon deshalb, weil entsprechende Maßnahmen nur dann mit Zuschüssen gefördert werden können, wenn sie einem solchen Konzept entsprechen.

 

Anschluss des RRKV-Geländes und vom Aussiedlerhof Frank / Seeloch an die Abwasserbeseitigung;

Prüfung der Machbarkeit

Sowohl das Vereinsheim des RRKV als auch der Aussiedlerhof Frank entwässern derzeit noch in eine geschlossene Grube. Bei beiden Gruben stehen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an. Vor diesem Hintergrund wurde geprüft, ob anstatt der bisherigen Abwasserbeseitigung über Gruben künftig ein Anschluss an die Kanalisation möglich ist.

Das Ergebnis der Untersuchung wird in der Sitzung vorgestellt.

 

 

Flächennutzungsplan - 2. Fortschreibung;

weiteres Verfahren

Ein Flächennutzungsplan zeigt auf, wie das Gemeindegebiet derzeit oder künftig genutzt werden soll. Er ist ein Instrument der Gemeindeplanung und Ausdruck kommunaler Planungshoheit.

Unser Flächennutzungsplan wird als Aufgabe der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft mit Lauffen und Neckarwestheim gemeinsam mit diesen beiden Kommunen bearbeitet. Zuletzt hat sich der Gemeinderat im Oktober 2016 mit dem Einstieg in eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes befasst, die allerdings zuletzt ins Stocken geraten war. Für die nun angegangene weitere Bearbeitung sind aktualisierte Daten des Statistischen Landesamtes (Prognosen der Bevölkerungsfortschreibung) zu Grunde zu legen. Für alle Gemeinden der VVG (Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Lauffen-Nordheim-Neckarwestheim) ergibt sich daraus eine veränderte Situation, über die berichtet wird.

 

 

Neubau 6-gruppiger Kindergarten Südstraße;

Personal- bzw. pädagogische Küche; Vorstellung der Planung

Im neuen Kindergarten Südstraße sind zwei Küchen vorgesehen. Im Erdgeschoß soll eine Ausgabeküche für angelieferte Speisen entstehen, die als Regenerationsküche geplant ist. Die Küche im Obergeschoß ist für das Personal, aber auch für pädagogisches Kochen mit den Kindern vorgesehen. Für letztere wird die aktuelle Planungsvariante mit Kostenschätzung vorgestellt.

 

Bestellung von Eheschließungsstandesbeamten

Im Personenstandswesen wird zwischen „Vollstandesbeamten“, die alle Tätigkeiten im Bereich Standesamt ausführen dürfen und „Eheschließungsstandesbeamten“, die lediglich berechtigt sind, Trauungen durchzuführen, unterschieden.

Zu Eheschließungsstandesbeamten können geeignete Bedienstete der Gemeinde berufen werden.

Zur Verbesserung der Vertretungssituation sollen die beiden neuen Mitarbeiterinnen, Sabrina Rieger (Bildung und Betreuung) und Isabelle Krauß (Ordnungsamt) durch den Gemeinderat zu Eheschließungsstandesbeamten bestellt werden.

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