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Mitteilungsblatt Nordheim

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Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme aus Bächen

Erfasst von: Redaktion, DS | 12.09.2019 – 19.09.2019

Auch in diesem Jahr fiel in Baden-Württemberg weniger Gebietsniederschlag als im langjährigen Mittel für diesen Zeitraum üblich ist. Abgesehen von lokalen Starkniederschlägen war die Witterung in den vergangenen Monaten somit relativ trocken. Als Folge dessen hat sich in zahlreichen Gewässern des Landkreises Heilbronn Niedrigwasser entwickelt. Eine Grundwasserneubildung, die insbesondere in den Wintermonaten erfolgt, war nicht ausreichend, so dass nun ein Zulauf aus Quellen bzw. dem Grundwasser in die Gewässer in nur sehr mäßigem Maß erfolgt. Bedingt durch die extreme Trockenheit der letzten Monate sind in den Fließgewässern des Landkreises Heilbronn Niedrigwasserabflüsse aufgetreten. Die anhaltende Hitze, niedrige Grundwasserstände und fehlende Niederschläge verursachen neben den anhaltend niedrigen Wasserständen in den Fließgewässern erhöhte Wassertemperaturen und niedrige Sauerstoffwerte. In diesem Zusammenhang hatten wird bereits am 02.08. auf die erhöhte Gefahr von Niedrigwasser in oberirdischen Gewässern hingewiesen. Nachdem sich die Situation nicht wesentlich verbessert hat, werden wir ab dem 05.09.2019 die Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme auf der Homepage des Landkreises Heilbronn veröffentlichen. Mit dieser wird der Gemeingebrauch an den oberirdischen Gewässern untersagt und auch die genehmigten Wasserentnahmen aus diesen zeitlich befristet geregelt. Wir weisen an dieser Stelle auf diese Allgemeinverfügung, die ab dem 06.09.2019 in Kraft tritt hin und bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. Bei Fragen können Sie gerne unter der eingerichteten Hotline des Landratsamts Heilbronn, Tel. 07131 994-2199, anrufen.

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