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Illegal Wasser zu pumpen, kann teuer werden

Erfasst von: Görz, Bärbel | 08.08.2019 – 22.08.2019

Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (wie z.B. dem Katzentalbach) haben gesetzliche Grenzen. Grundsätzlich darf Wasser aus Flüssen und Bächen nur in geringen Mengen mit Handgefäßen, also mit Gießkanne oder Eimer, entnommen werden. Wer mit einer Pumpe arbeiten will, benötigt auf jeden Fall eine wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamts Heilbronn, Amt Bauen, Umwelt und Nahverkehr.

Jeder weiß, dass Pflanzen zum Wachsen und Gedeihen Wasser brauchen - aber beim Gießen und Bewässern sollte auch an den Gewässerschutz gedacht werden. In der warmen und trockenen Jahreszeit sind nicht nur Blumen und Gemüsepflanzen vom Austrocknen bedroht, sondern auch Fische und andere Wassertiere sowie Wasserpflanzen können ohne ausreichend Wasser nicht überleben. Wer illegal Wasser entnimmt bedroht das Leben der Wasserbewohner und schädigt die Gewässerökologie. Der Gemeindliche Vollzugsbedienstete führt deshalb regelmäßig entsprechende Kontrollen durch und wird Verstöße beim Landratsamt zur Anzeige zu bringen.

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