Mitteilungsblatt Nordheim
Sonstige Bekanntmachungen (Archiv)
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Austausch der Wasserzähler
Erfasst von: Redaktion, DS | 11.07.2019 – 18.07.2019
Aufgrund des Eichgesetzes ist die Gemeinde dazu verpflichtet, die Wasserzähler vor Ablauf der Eichfrist auszutauschen. Dies ist bei den meisten Zählern alle 6 Jahre der Fall.
In diesem Jahr hat die Gemeinde eine Firma beauftragt. Die Firma kann sich ausweisen. Diese wird im laufenden Jahr auf die Personen zukommen, bei denen der Zähleraustausch bevorsteht. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Wasserzähler jederzeit frei zugänglich ist, damit die Tätigkeit rasch vorgenommen werden kann.