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Mitteilungsblatt Nordheim

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Deutsche Rentenversicherung

Erfasst von: Zimmermann, Sandra | 02.07.2019 – 16.07.2019

Berufsstarter erhalten Sozialversicherungsausweis
Wichtig: Daten überprüfen!


Viele Jugendliche starten in den nächsten Wochen in ihr Berufsleben. Mit der Aufnahme ihrer ersten Beschäftigung erhalten die Berufsanfänger ein Anschreiben mit ihrem Sozialversicherungsausweis. Unter anderem steht in diesem wichtigen Dokument die Versicherungsnummer und welcher Rentenversicherungsträger für den Empfänger ein Leben lang zuständig bleibt.

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg weist darauf hin, dass in der Versicherungsnummer das korrekte Geburtsdatum des Empfängers enthalten sein muss und deswegen diese Angabe im Ausweis genau überprüft werden sollte. Denn nur so ist gewährleitet, dass alle Beiträge für die spätere Rente auch von Anfang an richtig verbucht werden. Sollten Daten nicht korrekt sein, ist umgehend eine Berichtigung mit einem entsprechenden Nachweis, zum Beispiel der Geburtsurkunde, zu beantragen.

Seit Januar 2017 werden die persönlichen Daten auch als QR-Code auf den Ausweis gedruckt. Alte Sozialversicherungsausweise behalten ihre Gültigkeit. Der Sozialversicherungsausweis ist ebenso sorgfältig zu behandeln wie der Personalausweis. Bei jedem Beschäftigungsbeginn oder wenn eine Sozialleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld) beantragt wird, benötigt man diesen Ausweis zum Nachweis der vergebenen Versicherungsnummer. Geht der Ausweis verloren, wird beschädigt oder ändern sich die personenbezogenen Daten, kann der Beschäftigte kostenlos einen neuen Ausweis anfordern. Am einfachsten geht dies entweder über die Krankenkasse oder über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung unter https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb.

Auskünfte zu den Themen Prävention, Rehabilitation, Altersvorsorge und Rente gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024, bei den ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -beratern sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.

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