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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Das Landratsamt informiert

Erfasst von: Redaktion, DS | 13.06.2019 – 20.06.2019

Waldschutzhinweis an alle Privatwaldbesitzer
Kontrollen und Maßnahmen zur Abwehr von Borkenkäferschäden im Wald und zur Verkehrssicherung
Die Waldschutzsituation hat sich durch den Dürresommer 2018 weiter dramatisch verschärft. Durch eine hohe Überwinterungspopulation der Borkenkäfer und weiterhin unzureichender Niederschlagsmengen besteht aktuell eine sehr hohe Borkenkäfergefährdungslage. Betroffen davon sind nicht nur die Fichte, sondern zunehmend auch Weißtanne und Lärche. Waldbesitzende müssen daher alle sich bietenden Maßnahmen ergreifen, um die Borkenkäferpopulationen zu verringern. Für eine erfolgreiche Borkenkäferbekämpfung ist ganz entscheidend, dass die erste Käfergeneration so weit als möglich unschädlich gemacht wird. Alle weiteren Käfergenerationen – im ungünstigsten Falle bis zu drei Generationen im Jahr – verursachen einen weiteren Stehendbefall mit Faktor 20. Ausgehend von einem Primärbefall von 20 Bäumen kann ohne Gegenmaßnahmen ein Befall von 8.000 Bäumen in der dritten Generation die Folge sein! Die erste Käfergeneration wird im Landkreis Heilbronn voraussichtlich ab Mitte bis Ende Juni ausfliegen.
Die Schwerpunktsetzung ist weiter auf Kontrolle, Aufarbeitung und Abfuhr der Käferbäume zu legen. Bäume mit fast vollständig abgefallener Rinde können stehen bleiben, hier ist der Käfer bereits ausgeflogen. Solche „Bergungshiebe“ binden nur unnötig die Aufarbeitungs- und Abfuhrkapazität. Wenn jedoch aufgrund der Verkehrssicherung Bedenken bestehen, müssen solche Bäume selbstverständlich entnommen werden.

Bei Fragen bzw. zur Anmeldung des Holzverkaufs über das Kreisforstamt Heilbronn wenden Sie sich bitte vor Einschlag und Aufarbeitung des Holzes an Ihre zuständige Forstrevierleitung oder an das Kreisforstamt Heilbronn (Tel. 07131 994 153). Das aufgearbeitete Holz kann nur über das Kreisforstamt vermarktet werden, wenn das konkrete Vorgehen und die Aushaltung des Holzes mit der Forstrevierleitung oder dem Kreisforstamt im Vorfeld abgestimmt wurde.

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