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Mitteilungsblatt Nordheim

Sonstige Bekanntmachungen (Archiv)

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Was tun, wenn Nachbars Grundstück so aussieht?

Erfasst von: Görz, Bärbel | 13.06.2019 – 27.06.2019

 

Aufgrund zahlreicher Anfragen aus der Bevölkerung weist das Ordnungsamt darauf hin, dass die Gemeinde im Falle nicht gepflegter Grundstücke keine Einwirkungsmöglichkeiten auf die verantwortlichen Grundstückseigentümer hat. Soweit die Bewirtschaftung von Grundstücken im Siedlungsbereich nachbarliche Interessen beeinträchtigt, sind die Vorschriften des Zivilrechts und des Nachbarrechtsgesetzes einschlägig. Eine Informationsbroschüre zum Thema Nachbarrecht erhalten Sie auf der Homepage des Justizministeriums Baden-Württemberg unter der Rubrik Service (http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/Startseite/Service/Broschueren).

 

Ungeachtet dessen empfiehlt die Gemeinde aber dennoch allen Grundstückseigentümern, im Interesse gut nachbarschaftlicher Beziehungen, unbebaute Grundstücke regelmäßig abzumähen und so zu pflegen (d.h. Bäume, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden), dass das Nachbargrundstück nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.

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