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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 8. Mai 2019

Erfasst von: Redaktion, DS | 16.05.2019 – 23.05.2019

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

 

Bausache: Flurstück 4147/2, Bahnhofstraße 93

Neubau von 6 Eigentumswohnungen mit 6 Garagenstellplätzen

In der Bahnhofstraße 93 soll ein Wohngebäude mit 6 Eigentumswohnungen und 6 Garagenstellplätzen errichtet werden. Das Vorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Es gilt der Baulinienplan „Weihen“. Der Technische Ausschuss sah ein Einfügen in die Umgebungsbebauung als gegeben an und erteilte das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB.

 

Bausache: Flurstück 4147/2, Bergstraße 22

Neubau von 5 Eigentumswohnungen mit Garagenstellplätzen und 1 Carport

Ein Wohngebäude mit 5 Eigentumswohnungen, Garagenstellplätzen und 1 Carport soll in der Bergstraße 22 gebaut werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Weihen II“ und verstößt gegen dessen Festsetzungen. Der Technische Ausschuss erteilte das erforderliche gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung nach § 36 i.V. mit § 31 BauGB unter der Bedingung, dass es keine Überschreitung der Vollgeschosse sowie der GRZ gibt und die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Weihen II“ eingehalten werden. Der Carport soll in Teilen außerhalb des Baufensters erstellt werden. Hierfür erteilte der Ausschuss das gemeindliche Einvernehmen unter der Bedingung, dass mit dem Dach des Carports um 0,5 m und mit den Dachstützen um 1 m von der öffentlichen Verkehrsfläche abgerückt wird .

 

Bausache: Flurstück 3931, Lauffener Straße 23;

Dachgeschoss An- und Ausbau

In der Lauffener Straße 23 soll ein Dachgeschoss an- und ausgebaut werden. Das Vorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Es gilt der Baulinienplan „Mühlstraße“. Der Technische Ausschuss sah ein Einfügen in die Umgebungsbebauung als gegeben an und erteilte das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB.

 

Bausache: Flurstück 4264/2, Goethestraße 13;

Errichtung einer Dachgaube und Einbau von 2 Dachflächenfenstern

In der Goethestraße 13 sollen eine Dachgaube errichtet und 2 Dachflächenfenster eingebaut werden. Das Vorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Es gilt der Baulinienplan „Goethestraße“. Der Technische Ausschuss sah ein Einfügen in die Umgebungsbebauung als gegeben an und erteilte das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB.

 

Bausache: Flurstück 3959 und 3959/2, Lauffener Straße 11/1;

Abbruch eines Abstellraumes

In der Lauffener Straße 11/1 soll ein Abstellraum abgebrochen werden. Das Vorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Es gilt der Baulinienplan „Mühlstraße“. Der Technische Ausschuss nahm vom Vorhaben Kenntnis.

 

Bausache: Flurstück 3959 und 3959/2, Lauffener Straße 11/1;

Umbau, Sanierung und Erweiterung eines Mehrfamilienhauses

In der Lauffener Straße 11/1 soll ein Mehrfamilienhaus umgebaut, saniert und erweitert werden. Das Vorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Es gilt der Baulinienplan „Mühlstraße“. Der Technische Ausschuss sah ein Einfügen in die Umgebungsbebauung als gegeben an und erteilte das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB.

 

Bausache: Flurstück 1334/2, Südstraße 31;

Nutzungsänderung in traditionelles Thai-Massage-Studio

In der Südstraße 31 soll eine Nutzungsänderung im bestehenden Untergeschoss für Räume eines traditionellen Thai-Massage-Studios erfolgen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Geißbühl“ und entspricht dessen Festsetzungen. Der Technische Ausschuss nahm vom Vorhaben Kenntnis.

 

Bausache: Flurstück 10487, Lembergerweg 15

Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Carport

Im Lembergerweg 15 soll ein Einfamilienhaus mit Garage und Carport erstellt werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Nordheim Süd-West III“ und entspricht dessen Festsetzungen. Der Technische Ausschuss nahm vom Vorhaben Kenntnis.

 

Bausache: Flurstück 5140, Lerchenstraße 36

Stickstofftank, Aufstellen eines neuen, größeren Flüsiggastanks

In der Lerchenstraße 36 soll der Stickstofftank der Fa. Eberhard durch Aufstellen eines neuen, größeren Flüssiggastanks ersetzt werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Kelteräcker 1. Änderung“ und verstößt gegen dessen Festsetzungen. Der Technische Ausschuss erteilte das erforderliche gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung nach § 36 i.V. mit § 31 BauGB.

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung an.

 

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