Startseite> Neues aus Nordheim und Nordhausen> Gemeinderatssitzung am 17.5.2019 - um was gehts?

Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Gemeinderatssitzung am 17.5.2019 - um was gehts?

Erfasst von: Redaktion, DS | 16.05.2019 – 23.05.2019

Ehrung - Verleihung einer Landesehrennadel

Zur Würdigung langjähriger herausragender Verdienste um das Ehrenamt wird im Auftrag des Ministerpräsidenten eine Ehrung vorgenommen.

 

Rathausneu und Umbau;

Entscheidung über Einzelheiten der Planung; Bemusterung und Auswahl des Pflasterbelags

Auf Wunsch des Gemeinderats befasst sich das Gremium noch einmal mit den Materialien für die befestigten Flächen am Haupteingang/Ostseite des Rathausneubaues bzw. an der Nordseite des historischen Rathauses.

 

Bau eines 6-gruppigen Kindergartens Südstraße;
Bemusterung

Beim Bau des 6-gruppigen Kindergartens in der Südstraße stehen Bemusterungen an. Der Gemeinderat befasst sich mit den Innentüren, der Gestaltung der Fassade, den Bodenbelägen im Innenbereich, den Deckenverkleidungen, der Beleuchtungskonzeption sowie den Materialien für die Außenanlagen.

  

Kindergartenangelegenheiten;

A)  Sachstandsbericht

Das Thema Kinderbetreuung ist stetig in Bewegung. In der kommenden Sitzung wird über die aktuelle Platzsituation in den Krippen- und Kindergartengruppen im auslaufenden Kindergartenjahr 2018/19 informiert.

Weiter wird ein Ausblick auf die Entwicklung der Jahrgangsstärken gegeben, vor allem auch im Hinblick auf den Neubau des 6-gruppigen Kindergartengartens in der Südstraße und die geplante Eröffnung im Frühjahr 2020.

 

B)  Gebührenerhöhungen

Die Vertreter der kommunalen und kirchlichen Landesverbände haben sich auf eine Erhöhung des Elternbeitrags im Kindergartenjahr 2019/20 verständigt. Ziel ist es dabei einen Kostendeckungsgrad von 20 % zu erreichen. Angelehnt an die üblichen Tarifentwicklungen beträgt die erforderliche Steigerung laut den Verhaltungspartnern 3%.
Der Gemeinderat wird in der kommenden Sitzung darüber beraten, in wie weit die Empfehlungsbeiträge umgesetzt werden.

 

C)  Satzungsänderung

Die Gebühren für die Betreuung im Kindergarten und der Krippe sind Bestandteil der Satzung der Gemeinde Nordheim für die kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder. Bei einer Anpassung der Gebühren muss auch die Satzung entsprechend geändert werden.

 

Schülerbetreuung an den Grundschulen Nordheim und Nordhausen;

Erhöhung der Elternbeiträge zum 01.09.2019;

Änderung der Satzung

Analog zu den prozentualen Erhöhungen der Kindergartenbeiträge wurde bisher auch immer die Gebühr für die Schülerbetreuung angepasst.

Ausgehend vom Beschluss über die Kindergartengebühren wird der Gemeinderat auch über die Beiträge für die Schülerbetreuung beraten.

 

Kommunale Jugendarbeit und Schulsozialarbeit;
Zusammenarbeit mit DJHN

Die kommunale Jugendarbeit (Jugendhaus) sowie die Schulsozialarbeit wurden 2011 bzw. 2012 an die Diakonische Jugendhilfe Region Heilbronn (DJHN) übertragen. Auch im Hinblick auf die neu geschaffene und ab dem 1. Juni besetzte Stelle für den Bereich Bildung und Betreuung wurden Überlegungen angestellt, die kommunale Jugendarbeit sowie die Schulsozialarbeit wieder in eigener Trägerschaft zu führen.

Der Gemeinderat wird hierüber beraten und einen Beschluss fassen.

 

Aufstellung eines Hochwasserschutzregisters;
Satzungsbeschluss

Mit der Novellierung des Wassergesetzes Baden-Württemberg sind in festgesetzten Überschwemmungsgebieten Bauvorhaben grundsätzlich verboten. Von den grundsätzlichen Verboten können zwar Ausnahmen zugelassen werden, die Hürden einer Ausnahmegenehmigung sind jedoch sehr hoch. Um die nicht immer leicht zu realisierenden Anforderungen an Hochwasserschutz etwas pragmatischer lösen zu können, wird der Gemeinderat über den Erlass einer Satzung zum Führen des sogenannten „Hochwasserschutzregisters“ beraten.

 

Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB in den Bereichen Schwaigerner-, Wilhelm-, Brackenheimer-, Hauptstraße, Gärten im Brühl

Oft wird eine geordnete städtebauliche Innenentwicklung erschwert oder gar unmöglich, weil der Gemeinde Zugriffsmöglichkeiten auf Grundstücke fehlen. Der Gemeinderat wird darüber beraten, ob durch den Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in bestimmten Bereichen erleichtert werden soll.

 

 

Datenschutz;

Kündigung Vertrag mit dem Rechenzentrum ITEOS Vertragsabschluss mit EnBW

Im April 2018 wurde ein Vertrag mit der kommunalen Informationsverarbeitung Baden-Franken (kivbf) über Unterstützungsleistungen im Bereich Datenschutz abgeschlossen. Nachdem die Konditionen erheblich verändert wurden, prüfte die Verwaltung alternative Angebote. Informiert wird in der kommenden Sitzung über ein Angebot der EnBW, die den Datenschutz im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit anbietet.

Der Gemeinderat wird hierüber beraten und beschließen.

 

Neckar Netze;

Kapitalerhöhung und Darlehensvergabe

Wie einige andere Gemeinden ist auch Nordheim seit 2013 Mehrheitseignerin (51 %) des örtlichen Stromverteilnetzes. Zur Bündelung der sich daraus ergebenden gemeinsamen Interessen haben sich bisher 30 Kommunen in der Neckar Netze GmbH & Co KG zusammengeschlossen.

Die Neckar Netze sind als die größte kommunale Stromverteilnetzgesellschaft in Baden-Württemberg seit 6 Jahren erfolgreich tätig. Sie haben den beteiligten Kommunen ab dem Jahr ihrer Gründung erheblichen Einfluss auf das lokale Stromverteilnetz eingeräumt und bedeutende Beteiligungserträge ausgeschüttet. Das Verteilnetz im Netzgebiet der Neckar Netze wurde deutlich ausgebaut und verstärkt.

Die Energiewende findet vorrangig im Verteilnetz statt. Dezentrale Stromeinspeisung und Verteilung laufen über das Netz der Neckar Netze. Unser Netzgebiet profitiert vom Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum in der Region und muss auf die E-Mobilität vorbereitet werden. Alle diese Faktoren lösen Investitionen und in der Folge Kapitalbedarf in unserer Gesellschaft aus.

Mit einer geplanten Kapitalerhöhung von insgesamt 24 Mio. € soll die Eigenkapitalseite der Neckar Netze dauerhaft gestärkt werden. Entsprechend der kommunalen Beteiligungsquote von 51 % sind also rund 12 Mio. € von den beteiligten Kommunen zu erbringen. Auf Nordheim entfällt ein Anteil von rund 335.000 Euro.

Der Gemeinderat hat darüber zu beraten, ob der Kapitalerhöhung bei der Neckar Netze GmbH & Co. KG zugestimmt wird und ob unser Anteil als Darlehen und gegen Zinsen an die Neckar Netze gegeben wird.

 

Änderung der Bade- und Gebührenordnung für das Freibad

Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass ein unbeaufsichtigter Freibadbesuch von Kindern ab dem Alter von 6 Jahren zunehmend Risiken mit sich bringt. Viele Kinder können in diesem Alter noch nicht schwimmen, kommen aber dennoch entweder alleine oder z.B. in Begleitung von älteren Geschwistern ins Bad. Daher ist es nach Einschätzung der Bademeister dringend geboten, Kindern erst ab 8 Jahren eine eigenständige Benutzung des Bades zu gestatten. Bis zu diesem Alter dürften sie nur in Begleitung Erwachsener und unter deren ausschließlicher Verantwortung das Bad benutzen.

Außerdem soll der Frühbadetag in den Monaten Juni bis August zukünftig mittwochmorgens stattfinden.

Bezüglich dieser beiden Änderungen ist die Anpassung der Bade- und Gebührenordnung zu beraten und zu beschließen.

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Langwiesen IV“ des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu

Wie in allen Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung Zabergäu hat auch bei uns der Gemeinderat zu entscheiden, wie der Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde zum aktuellen Bebauungsplanverfahren in der Verbandsversammlung abzustimmen hat. Der Entwurf des Bebauungsplans, der den Bau und Betrieb einer großen Verzinkerei ermöglichen soll, kann im Internet eingesehen werden.

instagram