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Mitteilungsblatt Nordheim

Sonstige Bekanntmachungen (Archiv)

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Sommerzeit, Festleszeit

Erfasst von: Zimmermann, Sandra | 16.05.2019 – 30.05.2019

Was braucht man dafür alles?

 

Schönes Wetter, nette Gäste, prima Stimmung, gutes Essen! Solange eine Garten-Party oder Grill-Fete im privaten Rahmen gefeiert wird, ist außer Rücksichtnahme auf das Ruhebedürfnis der Nachbarn wohl nicht viel mehr nötig.

 

Sollen aus einem besonderen Anlass (z.B. bei einem Vereinsfest oder einem Tag der offenen Tür) alkoholische Getränke mit Gewinnerzielungsabsicht zum Verkauf angeboten werden, so benötigt man eine Gestattung nach § 12 des Gaststättengesetzes. Die „Schankerlaubnis“ muss rechtzeitig, d.h. mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung beim Ordnungsamt der Gemeinde Nordheim beantragt werden.

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