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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Ergebnis der Verkehrsschau der Unteren Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Heilbronn

Erfasst von: Görz, Bärbel | 11.10.2018 – 25.10.2018

Bei regelmäßigen Verkehrsschauen überprüfen die Fachleute der Straßenverkehrsbehörden mit Vertretern des Straßenbauamts, der Polizei, der Kreisverkehrswacht und der Kommune Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen daraufhin, ob sie vollständig, sinnvoll und erforderlich sind. Zustand und Sichtbarkeit von Schildern und Markierungen werden unter die Lupe genommen und über die Anbringung neuer Verkehrszeichen und Markierungen wird entschieden.

 

Im Rahmen einer vom Landratsamt Heilbronn durchgeführten Verkehrsschau wurden u.a. die Sichtverhältnisse und das Gehwegparken in der Brackenheimer Straße bei der Einmündung der Südstraße in Augenschein genommen. Durch die teils auf dem Gehweg in der Brackenheimer Straße parkenden Fahrzeuge, ist in diesem Bereich die verbleibende Gehwegfläche für Fußgänger unzureichend. Das Gehwegparken wird deshalb aufgehoben. Hierdurch resultiert eine deutliche Verbesserung der Sichtverhältnisse im Einmündungsbereich der Südstraße.

Der weiße Quader zeigt auf, wie eingeschränkt die Sicht ist, wenn dort Fahrzeuge parken. Wie sich die Situation entwickelt, wenn das Gehwegparken entfällt, bleibt abzuwarten.

 

In der Folge wird auch das Gehwegparken auf der gegenüberliegenden Seite der Brackenheimer Straße aufgehoben, da der Gehweg hier ebenfalls sehr schmal ist. Die erforderlichen Arbeiten werden von der Straßenmeisterei durchgeführt.

Die Fußgängersituation am Kreisverkehr war ebenfalls Gegenstand einer Überprüfung. Die Anbringung eines Fußgängerüberwegs („Zebrastreifens“) scheitert leider daran, dass der Überweg direkt in die Haltebucht des Linienbusses mündet. Nach den rechtlichen Vorgaben ist hier kein Fußgängerüberweg möglich. Mit Hilfe der bestehenden Querungsinsel können Fußgänger die Fahrbahn trotzdem gefahrlos überqueren und müssen sich jeweils nur nach einer Fahrtrichtung orientieren.

Die Busspur neben der Tankstelle wird durch die Aufbringung des Piktogramms „BUS“, analog zur Bushaltestelle auf der gegenüberliegenden Seite, deutlicher als Haltestelle gekennzeichnet.

 

Unser Bild zeigt eine Idealsituation: der Autofahrer wartet und lässt die Fußgänger passieren. Erkennbar ist aber auch, dass ein Fußgängerüberweg direkt in der Bushaltestelle landen würde. Das ist laut Verkehrsbehörde rechtlich nicht zulässig. Die an dieser Stelle vorhandene Querungshilfe auf dem Fahrbahnteiler soll in nächster Zeit so markiert werden, dass sie noch besser ins Bewusstsein rückt.

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