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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 14. Mai 2018

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 24.05.2018 – 07.06.2018

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

 

Flurstück 2/1, Weststraße 24 / Blumenstraße 9;
Neubau Wohnhaus und Lagerraum

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ortskern Nordhausen“ und entspricht den bauplanungsrechtliche Festsetzungen des Bebauungsplans. Der Technische Ausschuss erhielt das Vorhaben zur Kenntnis; über eine mögliche bauordnungsrechtliche Befreiung aufgrund der geringeren Dachneigung entscheidet das Landratsamt Heilbronn.

 

Flurstück 2/1, Weststraße 24;
Abbruch baulicher Anlagen

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ortskern Nordhausen“. Da es sich um einen Gebäudeabbruch handelt, ist dieser im Kenntnisgabeverfahren zulässig; der Technische Ausschuss nahm hiervon entsprechend Kenntnis.

 

Flurstück 4073, Heilbronner Straße 14;
Erstellung Pkw-Stellplatz

Das Vorhaben befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Der Technische Ausschuss musste über das Einfügen in die Umgebungsbebauung entscheiden, was er in der Sitzung bestätigte.

 

Flurstück 2450, Falkenstraße 5;
Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Geroldsgrund II“. Der Technische Ausschuss erteilte Befreiungen hinsichtlich der Überschreitung der Traufhöhe von 14 cm und der Überschreitung der Baugrenze mit Carport und Hauseingangsüberdachung.

 

Flurstück 10539, Rieslingstraße 36;
Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage und Carport

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nordheim Südwest III“. Für das Vorhaben waren Befreiungen erforderlich, da Carport und Treppenhaus teilweise außerhalb des Baufensters errichtet werden sollen. Diese Befreiungen erteilte der Technische Ausschuss.

 

Flurstück 4266/2, Seyboldstraße 19;
Errichtung Stellplatz

Für das Vorhaben gilt der Baulinienplan „Weihen“. Der Technische Ausschuss musste daher darüber entscheiden, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt, was er in seiner Sitzung bestätigte.

 

Beschaffung eines Universalrasenmähers für den Bauhof

Der Technische Ausschuss hat der freihändigen Beschaffung eines Universalrasenmähers für den Bauhof zugestimmt.

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an.

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