Die Brennholzversteigerung 2021 ist beendet.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme - wir werten derzeit das Ergebnis aus und melden uns bei Ihnen!
Brennholzverkauf Leingarten 01.02.2021
Brennholzverkauf Schwaigern/Stetten 08.02.2021
Brennholzversteigerung
Die geplante Brennholzversteigerung am 15. Januar 2021 kann aufgrund der weiter bestehenden Kontaktbeschränkungen leider nicht mit einer persönlichen Veranstaltung im Alten Bauhof stattfinden.
Wir bieten Ihnen eine Höchstgebotsversteigerung per Email oder schriftlich an. Die Abgabe eines Gebotes ist von Mo. 11.01.2021 bis Mi. 20.01.2021 24:00 Uhr möglich.
Was wird versteigert:
Die Brennholzlose 101 bis 145 und die beiden Flächenlose Nr. 1 und Nr. 2 (siehe die Links unten).
Die Lose sind mit roter Farbe durchnummeriert und können vor Ort besichtigt werden:
Distrikt Hörnle am Hörnleweg (ggü. Streckbauchbrunnen links über den Feldweg in den Wald abbiegen, dort an der Kreuzung rechts halten). Die beiden Flächenlose liegen bei der Straße zwischen Nordheim und Neipperg. Von Nordheim kommend am Waldbeginn rechts ist Nr. 1, ebenfalls am Waldbeginn links ist Nr. 2.
Wie erfolgt die Versteigerung:
Wenn Sie ein verbindliches Gebot abgeben wollen, senden Sie bitte ein Email an die Adresse: finanzen@nordheim.de oder ein Schreiben an die Gemeinde Nordheim, Hauptstraße 26, 74226 Nordheim. Sie können mit einem Mail / Schreiben auch Gebote auf mehrere Lose abgeben:
Das verbindliche Email / Schreiben muss folgenden Inhalt haben:
- Name, Vorname
- Straße, Hausnummer
- PLZ, Wohnort
- Telefonnummer für Rückfragen
Text (als Beispiel):
Hiermit biete ich auf folgende Lose:
Nr. 133: 83 EUR
Nr. 145: 130 EUR
usw.
- Es kann nur in vollen Euro-Beträgen geboten werden.
- Das Mindestgebot je Los ist aus der Polter- und Flächenlosliste ersichtlich.
Es berechnet sich aus dem Mindestgebot pro FM mit 55 EUR mal der Losgröße
in FM. Die beiden Flächenlose haben jeweils ein Mindestgebot von 40 EUR.
Am Montagvormittag 18.01. veröffentlichen wir einmalig die Liste der Brennholzpolter mit den aktuellen Geboten (ohne Namen). Sie können dann noch:
- Ihr Gebot erhöhen
- Weitere Gebote abgeben z.B. auf Lose, die noch kein Gebot haben, bzw. auf die Sie noch nicht gesteigert haben.
- Ihr Gebot einfach so belassen
Nach dem Ende der Versteigerung:
Nach Ende der Versteigerung am 20.01.2021 um 24:00 Uhr erfolgt ab Donnerstag, 21.01.2021 schnellstmöglich die Auswertung der 45 Polter und der beiden Flächenlose. Bei Gleichstand entscheidet das Los!
- Die Höchstbieter erhalten per Mail Nachricht und per Post die Rechnung
mit den Infos zur Holzaufarbeitung.
- Die Holzaufarbeitung darf erst nach erfolgter Bezahlung erfolgen.
- Weitere Hinweise, die zu beachten sind, werden der Rechnung beigefügt (s.a.
Internet).
Infotelefon bei Fragen zum Ablauf der Versteigerung: 07133/182-1300
Zu dieser Form der Versteigerung wird freundlichst eingeladen.
Fragen bitte gerne an J. Schmidt, Gemeinde Nordheim, Tel. 07133/182-1300
Weitere Informationen:
- Verkäuferin der vorgenannten Polter- und Flächenlose ist die Gemeinde Nordheim, Hauptstraße 26, 74226 Nordheim.
- Mit der Abgabe eines Gebotes erkennen Sie die Bedingungen zur Versteigerung, zur Bezahlung und insbesondere die Bedingungen für das Aufarbeiten von Brennholz des Landratsamtes Heilbronn, Forstamt an.
- Die Abgabe eines Gebotes ist rechtsverbindlich. Im Falle des Zuschlages zu Ihren Gunsten ist ein verbindlicher Kauf zustande gekommen.
- Die Ware (Holz) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Gemeinde Nordheim.
- Die Aufarbeitungsfrist für die ersteigerten Lose geht bis zum 31. März 2021 und die Abfuhrfrist endet am 1. August 2021.
- Für Notfälle: Lotsentreffpunkt L 68 Streckbauchbrunnen
Links:
Mailadresse für Gebote: finanzen@nordheim.de
Liste der Polter mit Größen und den Mindestgeboten
Liste der Polter mit Geboten einmalig zum 18.01.2021
Bedingungen des Forstamtes für die Holzaufarbeitung
Übersichtskarte der Polter 101 - 145
Übersichtskarte Flächenlose 1+2
Bilder der einzelnen Polter Nordheim 2021: