Corona-Tests in Nordheim
Wo kann ich mich testen lassen?
Schnelltests
- Testzentren
- eine Übersicht der Teststellen in Nordheim finden Sie unten.
- Eine Übersicht über die Testmöglichkeiten im Landkreis Heilbronn finden Sie hier (unter Downloads)
- Testmöglichkeiten am Wochenende gibt es z.B. hier.
- Hausärzte, Apotheken und Schwerpunktpraxen
- Eine Übersicht über die Apotheken, die Schnelltests durchführen, finden Sie hier.
- Eine Übersicht aller Schwerpunktpraxen und Testzentren finden Sie hier
- In Nordheim bietet die Apotheke Müller Schnelltests an. Es ist eine Terminvereinbarung (hier möglich) erforderlich.
- Anbieter von Dienstleistungen für ihre Kunden, z.B. Gaststätten, Einzelhandelgeschäfte, Freizeiteinrichtungen,... In diesem Fall darf keine Bescheinigung zur Verwendung für weitere Einrichtungen, Veranstaltungen oder Dienstleistungen ausgestellt werden. Der Test gilt nur für den Besuch der jeweiligen Einrichtung.
PCR-Tests
- Hausärzte
- Schwerpunktpraxen
- einzelne Testzentren
Was tun bei positivem Corona-Test?
Testanspruch
Anspruch auf einen Schnelltest an einer Teststelle haben u.a.
- mind. 1x/ Woche alle Bürger bei den kostenlosen Bürgertests (an allen Teststellen)
- asymptomatische Personen mit der Corona-Warn-App-Meldung "erhöhtes Risiko"
- symptomatische Personen
- Personen, die sich aus der Quarantäne freitesten wollen
Anspruch auf einen PCR-Test haben nur noch
- Personen mit einem positiven Schnelltest einer Teststelle
Testarten
Antigentests
Antigentests sind lediglich Momentaufnahmen. Bereits nach etwa 6 Stunden, spätestens aber am nächsten Tag, ist ein negatives Ergebnis nicht mehr aussagekräftig. Grund dafür ist die Virenlast, die anfangs von den Antigentests noch nicht erkannt wird.
Schnelltests
Dieser Test erfolgt an offiziellen Teststellen. Ist der Test positiv, muss man sofort in Quarantäne. Es erfolgt eine automatische Meldung ans Gesundheitsamt. Ein anschließender PCR-Test wird empfohlen. Dieser Schnelltest kann für den Zutritt zu Dienstleistungen oder Einrichtungen, sowie zur Freitestung aus der Quarantäne genutzt werden.
Selbsttests
Dieser Test wird zuhause an sich selber vorgenommen. Ist dieser positiv, ist man verpflichtet einen PCR-Test zu machen. Der Selbsttest gilt weder für den Zutritt zu Dienstleistungen oder Einrichtungen, noch als Freitestungsmöglichkeit aus der Quarantäne.
PCR-Test
Dieser Test wird bei Ärzten oder teilweise auch an Teststellen gemacht. Ist der Test positiv, muss man sofort in Quarantäne. Es erfolgt eine automatische Meldung ans Gesundheitsamt. Auch dieser Test kann für den Zutritt zu Dienstleistungen oder Einrichtungen, sowie zur Freitestung aus der Quarantäne genutzt werden.
Antikörpertests
Diese können, anders als die voran genannten Tests, keine aktue Infektion nachweisen. Es werden lediglich die entsprechenden Antikörper im Blut nachgewiesen. Diese deuten auf eine bereits durchgemachte Corona-Infektion hin.
Aus diesem Grund sind Antikörpertests in den aktuellen Teststrukturen nicht vorgesehen.