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Aktuelle Informationen zu Corona

Erfasst von: Redaktion, Azubi | 06.10.2022 – 13.10.2022

Aktuelle Corona-Regeln bleiben vorerst bestehen

Seit 1. Oktober gilt ein neues Infektionsschutzgesetz, welches den Corona-Basisschutz für Herbst und Winter festlegt. Baden-Württemberg wird die aktuell geltenden Regelungen vorerst beibehalten und die Verordnung lediglich an die Regeln des Bundes anpassen. Somit gelten ab 1. Oktober in Baden-Württemberg wie bisher folgende Regelungen:

  • FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr, in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen (bundesweite Regelung). In Flugzeugen ist die Maskenpflicht entfallen.
  • Testpflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Beschäftigte von ambulanten Pflegediensten (bundesweite Regelung).
  • Maskenpflicht (auch nur medizinische Masken) im ÖPNV. 

Wenn sich die Infektionslage verschlechtert, könnte die Landesregierung weitere Regeln erlassen. Hierunter fallen u.a. erweiterte Maskenpflicht (in Innenräumen z.B. Gaststätten, Behörden, Sportstätten, bei Veranstaltungen oder sogar im Außenbereich, wenn kein Abstand eingehalten werden kann), regelmäßige Testungen in Schule und Kita oder auch Personenobergrenzen bei Veranstaltungen und in Innenräumen. Dies ist jedoch bisher noch nicht geplant. Schul-, Betriebs- oder Geschäftsschließungen soll es grundsätzlich nicht mehr geben.

 

„Vollständig geimpft“ nur noch mit 3 Impfungen 

Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurden auch die Voraussetzungen für den Impfstatus geändert. Seit 1. Oktober gilt man nur noch mit 3 Impfungen als vollständig geimpft. Bisher waren lediglich 2 Impfungen notwendig. Abweichend hiervon gilt man auch dann als vollständig geimpft, wenn man mind. 2 Impfungen erhalten hat + einen positiven PCR-Test über eine Corona-Infektion vorweisen kann.

Da die Corona-Verordnung in Deutschland aktuell keine 3G- oder 2G-Zutrittsregelungen vorsieht, ist die vollständige Impfung lediglich für Reisen relevant.

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