Startseite> Neues aus Nordheim und Nordhausen> Aktuelle Informationen zu Corona

Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Aktuelle Informationen zu Corona

Erfasst von: Redaktion, DS | 13.01.2022 – 20.01.2022

Aktuelle Corona-Regelungen
In den vergangenen 4 Wochen wurde die Corona-VO einige Male geändert und aktualisiert. Aus diesem Grund erfolgt hier eine Auflistung der aktuell geltenden Regelungen. Bitte beachten Sie jedoch auch die Übersicht der Corona-Regelungen (FAQ) und die geltende Verordnung unter www.baden-württemberg.de:

  • Kontaktbeschränkungen für geimpfte/ genesene Personen: max. 10 Personen in Innenräumen, max. 50 Personen im Freien (unabhängig von Haushaltsanzahl).
    An Treffen, bei denen eine ungeimpfte Person teilnimmt, dürfen sich nur 1 Haushalt + 2 weitere Personen treffen.
    Kinder bis einschließlich 13 Jahren zählen zur Personenzahl jeweils nicht dazu.
  • Verschärfte Maskenpflicht: Personen ab 18 Jahren müssen in Innenbereichen statt einer med. Maske eine FFP2-Maske tragen.
  • Ausnahmen bei der 2G+-Regelung für folgende geimpfte/ genesene Personen (benötigen keinen zusätzlichen Test):
    -Personen, deren vollständige Impfung (2. Impfung bei BionTech, Moderna oder   AstraZeneca oder 1. Impfung bei Johnson&Johnson) nicht mehr als 3 Monate zurückliegt - Personen, deren Infektion nicht mehr als 3 Monate zurückliegt
    - Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht mehr als 3 Monate zurückliegt - Personen mit Auffrischungsimpfung (Booster)
    - Personen ohne Auffrischungs-Impfempfehlung der STIKO, z.B. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel und Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.
  • Einzelhandel: Zutritt nur mit 2G, ausgenommen Grundversorgung
  • Körpernahe Dienstleistungen (Massage, Nagelpflege, Kosmetik): hier gilt 2G+. Für Frisörbesuche gilt 3G, ein Schnelltest ist jedoch nicht ausreichend, es wird ein PCR-Test benötigt.
  • Gaststätten: in Gaststätten gilt eine Sperrstunde von 22.30 Uhr bis 6 Uhr, sowie 2G+. Es gelten die Kontaktbeschränkungen für private Treffen.
  • Veranstaltungen: max. 50% Kapazität, aber max. 500 Zuschauer:innen. Es gilt 2G+.
  • Freizeiteinrichtungen und Sport: Zutritt nur mit 2G+.
  • Hotels und Beherbergung: hier gilt 2G. Geschäftliche Übernachtungen sind mit 3G möglich, alle 3 Tage muss ein neues, negatives Testergebnis vorgelegt werden.
  • Clubs: müssen schließen.
  • Pflegeheime und Krankenhäuser: Zutritt nur mit PCR-Test. Für geimpfte/ genesene Personen genügt ein Schnelltest.
  • Rathaus und Behörden: Zutritt nur mit 3G, hier ist ein Schnelltest ausreichend.
  • Bus und Bahn: Mitfahrt nur mit 3G.
  • Im Landkreis Heilbronn gibt es nachts von 21 – 5 Uhr keine Ausgangssperre mehr für Ungeimpfte.

Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Regelungen immer auch auf unserer Internetseite unter www.nordheim.de oder in den Übersichten des Landes Baden-Württembergs unter www.baden-württemberg.de.

Verlängerung der Ausnahmen für ungeimpfte Jugendliche

Noch bis Ende Februar sollen Jugendliche von 12 -17 Jahren von dem Zutritts- und Teilnahmeverbot bei 2G+ ausgenommen sein. Die bisherige Frist vom 31.1. wird nochmal um 1 Monat verlängert. So können sie lediglich mit einem negativen Schnelltest an allen Veranstaltungen teilnehmen oder bestimmte Einrichtungen betreten. 

Schul- und Kitastart nach den Weihnachtsferien
In den Schulen und Kindergärten ist am Montag der Betrieb wieder normal gestartet.
Auch im Kindergarten wurde nun eine Testpflicht eingeführt. Das bedeutet, alle Kinder ab 1 Jahr müssen sich 3x pro Woche testen lassen, damit sie den Kindergarten besuchen dürfen. Informationen hierzu haben die Familien bereits in einem Elternbrief erhalten. 
Auch die Testpflicht in der Schule (3x pro Woche) gilt weiter. In der ersten Schulwoche wurden die Schüler:innen sogar täglich getestet.

Aufgrund des erhöhten Infektionsgeschehens können die Schulleitungen in Absprache mit der Schulaufsichtsbehörde flexibel entscheiden, ob sie in den Fern- oder Hybridunterricht wechseln, wenn pandemiebedingt der Präsenzunterricht nicht aufrechterhalten werden kann. Dies kann z.B. vorkommen, wenn viele Lehrkräfte in Quarantäne sind. 

Testarten und Verwendungszweck
Folgende Corona-Tests werden für verschiedene Zwecke und Nutzungen angeboten:

  • Selbsttest: dieser Test wird zuhause an sich selber vorgenommen. Ist dieser positiv, ist man verpflichtet einen PCR-Test zu machen. Der Selbsttest gilt weder für den Zutritt zu Dienstleistungen oder Einrichtungen, noch als Freitestungsmöglichkeit aus der Quarantäne.
  • Schnelltest: dieser Test erfolgt an offiziellen Teststellen. Ist der Test positiv, muss man sofort in Quarantäne. Es erfolgt eine automatische Meldung ans Gesundheitsamt. Ein anschließender PCR-Test wird empfohlen. Dieser Schnelltest kann für den Zutritt zu Dienstleistungen oder Einrichtungen, sowie zur Freitestung aus der Quarantäne genutzt werden.
  • PCR-Test: dieser Test wird bei Ärzten oder teilweise auch an Teststellen gemacht. Ist der Test positiv, muss man sofort in Quarantäne. Es erfolgt eine automatische Meldung ans Gesundheitsamt. Auch dieser Test kann für den Zutritt zu Dienstleistungen oder Einrichtungen, sowie zur Freitestung aus der Quarantäne genutzt werden.  

Schnelltestmöglichkeiten in Nordheim 

In Nordheim sind Schnelltests an folgenden Teststellen möglich: 

  • Apotheke Müller, Obere Gasse 2. Terminvereinbarung unter www.apotheke-mueller.eu
  • SND-Teststelle, Hauptstraße 26 (im Alten Bauhof). Täglich 9 - 18 Uhr geöffnet. Ohne Voranmeldung möglich.
  • Test & Go, Nordstr. 18 (beim SOPO-Markt). Täglich 8 – 20 Uhr geöffnet. Ohne Voranmeldung möglich.
  • ACURA-Klinik Außenstelle Frau Gegeniger, Märzenäcker 5. Mo - Fr 7 - 12 Uhr. Nach tel. Vereinbarung unter 0176 80299540

Aktuelle Quarantäne-Regelungen 

Auch die Quarantäne-Regelungen haben sich geändert. Entsprechend der Corona-VO Absonderung müssen folgende Personen in Quarantäne:

  • Positiv getestete Personen (PCR-Test oder Schnelltest von Teststelle) müssen ab Testdatum für 10 Tage in Quarantäne. Für alle besteht die Möglichkeit, sich nach 7 Tagen mit einem PCR- oder Schnelltest freizutesten.
  • Geboosterte Haushaltsangehörige/ Kontaktpersonen, sowie frisch geimpfte oder genesene Personen (Impfung/ Infektion max. 3 Monate her) müssen nicht in Quarantäne, sofern keine Symptome vorliegen. Liegen Symptome vor, sollte ein PCR- oder Schnelltest gemacht werden.
  • Alle anderen Haushaltsangehörigen/ Kontaktpersonen müssen für 10 Tage in Quarantäne, können sich aber ebenfalls nach 7 Tagen mit einem PCR- oder Schnelltest freitesten.
  • Für Schüler:innen und Kinder in Kindertageseinrichtungen kann die Kontaktpersonenquarantäne bereits nach 5 Tagen mit einem PCR- oder Schnelltest beendet werden, da sie in eine regelmäßige Teststrategie eingebunden sind. 

Eine Übersicht hierzu finden Sie auch in den FAQ zur Corona-VO Absonderung unter www.baden-württemberg.de. 

Impfmöglichkeiten

Corona-Impfungen sind inzwischen für alle Personen ab 5 Jahren möglich. Die STIKO empfiehlt Impfungen für Kinder von 5-11 Jahren, die aufgrund Vorerkrankungen selber ein erhöhtes Infektionsrisiko haben oder Kontakt mit Risikogruppen haben, sowie für alle Personen ab 12 Jahren. 
Auffrischungsimpfungen (Booster) sind für alle Personen ab 12 Jahren möglich, deren letzte Impfung mind. 3 Monate zurückliegt. Die STIKO empfiehlt sie allen Personen ab 18 Jahren.

An folgenden Stellen können Sie sich impfen lassen:

  • Haus- und Kinderärzte: bitte sprechen Sie direkt Ihren Arzt nach einer möglichen Impfung an.
  • Corona-Schwerpunktpraxen: wenn Sie keinen Hausarzt haben, können Sie sich bei einer Schwerpunktpraxis melden, um einen Impftermin zu vereinbaren.
  • Impfstützpunkt in Ilsfeld-Auenstein: geimpft wird hier täglich von 10 – 17 Uhr. Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig. Geimpft wird mit BioNTech (für unter 30-Jährige, Schwangere und Stillende) und Moderna (für über 30-Jährige).
  • Familienimpfaktionen in Brackenheim auch für Kinder ab 5 Jahren: Geimpft wird an verschiedenen Tagen, eine Terminvereinbarung ist notwendig unter www.brackenheim-impft.de.
  • Weitere Impfaktionen in Stadt und Landkreis Heilbronn finden Sie z.B. unter www.dranbleiben-bw.de, auf der Internetseite der Stadt Heilbronn unter www.heilbronn.de oder beim Landratsamt Heilbronn unter www.landkreis-heilbronn.de.

Weitere Informationen und Links zu den jeweiligen Terminseiten finden Sie auf der Corona-Info-Seite unter „Impfungen“ unter www.nordheim.de. 

Impfaktion in Nordheim

Wir bemühen uns um einen weiteren Termin für eine Impfaktion in Nordheim. Sobald ein Termin feststeht, werden wir über das Mitteilungsblatt und auf unserer Internetseite wieder hierüber informieren.

instagram