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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Das Finanzamt informiert

Erfasst von: Redaktion, DS | 21.10.2021 – 27.10.2021

Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2022 erstmals elektronisch möglich
Wie jedes Jahr, können Bürgerinnen und Bürger auch dieses Jahr seit dem 1. Oktober ihren Lohnsteuer-Freibetrag für das Jahr 2022 beantragen. Dabei handelt es sich um den sogenannten „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“. Der Freibetrag wird vom Finanzamt als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) gespeichert und dem Arbeitgeber automatisch mitgeteilt. Er erhöht das monatliche Nettoeinkommen sofort. Außerdem kann der Freibetrag gleich für zwei Jahre beantragt werden.

Neu im kommenden Jahr ist, dass Bürgerinnen und Bürger den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung nun auch elektronisch über Mein ELSTER stellen können. Eine persönliche Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt ist damit nicht mehr notwendig.

Darüber hinaus steht Bürgerinnen und Bürgern für allgemeine Fragen zur Steuererklärung der Chatbot der baden-württembergischen Steuerverwaltung zur Verfügung. Der Chatbot ist ein virtueller Assistent zur Erklärung steuerrechtlicher Themen. Zu finden ist der Chatbot unter https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de.
Zusätzlich bietet die Steuerverwaltung Baden-Württemberg Erklärvideos zu unterschiedlichen steuerrechtlichen Themen an. Das Angebot wird ständig erweitert. Der Chatbot und die Erklärvideos stehen online auf der Startseite der Homepage der Oberfinanzdirektion Karlsruhe sowie der Finanzämter. Weitere Informationen finden Sie unter www.fa-heilbronn.de.

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