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Mitteilungsblatt Nordheim

Sonstige Bekanntmachungen (Archiv)

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Hygienemaßnahmen bei der Bundestagswahl

Erfasst von: Redaktion, DS | 16.09.2021 – 23.09.2021

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Bitte beachten Sie am Wahltag die geltenden Hygieneregelungen:

· Kein Zutritt mit Corona-Symptomen

· Tragen einer FFP2 oder medizinischen Maske

· Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m

· Einhaltung der Händehygiene – Desinfizierung der Hände ist vor dem Betreten des
   Wahlraumes Pflicht

· Personen, die einer Absonderungspflicht unterliegen, haben keinen Zutritt zum Wahllokal

· Einhaltung der Zugangsregeln und deren Beschilderung

 

Es ist gestattet, einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.

 

 

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