Mitteilungsblatt Nordheim
Sonstige Bekanntmachungen (Archiv)
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Hygienemaßnahmen bei der Bundestagswahl
Erfasst von: Redaktion, DS | 16.09.2021 – 23.09.2021
Bitte beachten Sie am Wahltag die geltenden Hygieneregelungen:
· Kein Zutritt mit Corona-Symptomen
· Tragen einer FFP2 oder medizinischen Maske
· Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m
· Einhaltung der Händehygiene – Desinfizierung der Hände ist vor dem Betreten des
Wahlraumes Pflicht
· Personen, die einer Absonderungspflicht unterliegen, haben keinen Zutritt zum Wahllokal
· Einhaltung der Zugangsregeln und deren Beschilderung
Es ist gestattet, einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.