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Parkverbot in der Brackenheimer Straße

Erfasst von: Redaktion, DS | 29.07.2021 – 05.08.2021

Wie bekannt, ist durch das Parkverhalten einiger PKW-Besitzer die Verkehrssituation in der Brackenheimer Straße seit einiger Zeit eine Zumutung. Viele Anregungen und Beschwerden kamen und kommen dazu in der Gemeindeverwaltung an.

Im Juni hat deshalb der Gemeinderat beschlossen, beim Landratsamt Heilbronn als zuständiger Verkehrsbehörde ein Parkverbot zu beantragen, das von Montag – Freitag jeweils von 7 – 19 Uhr gelten soll. Kurz vor der Gemeinderatssitzung kam die Nachricht aus dem Landratsamt, dass der Antrag genehmigt wird.

Bild Brackenheimer Straße

Das Foto zeigt eine relativ harmlose Situation in der Brackenheimer Straße. Das Auto vorne rechts parkt derzeit übrigens noch völlig korrekt, ebenso die im oberen Bereich der Straße beim Weinhaus parkenden Fahrzeuge. Da allerdings das Parken auf der Straße in Verbindung mit dem hohen Verkehrsaufkommen zu Problemen führt, wird es nun für bestimmte Zeiten ein Parkverbot geben. Einen Strafzettel riskieren heute schon die beiden Fahrzeuge, die mit Pfeil markiert sind. Gehwegparken geht gar nicht! Gehwege sind für die Fußgänger da.

 

Was bedeutet das nun für die Brackenheimer Straße?

Die Straßenmeisterei wird kurzfristig die Beschilderung für das Parkverbot aufstellen.

Die Gemeindeverwaltung hat die Parksituation im Bereich der Südstraße geprüft und wird dort Anpassungen vornehmen.  

Wie geht es weiter mit dem Gehwegparken?
Vom Gemeinderat wurde eine erneute Überprüfung des früher möglichen Gehwegparkens in der Brackenheimer Straße angeregt. Zu diesem Punkt hat das Landratsamt auf eine geforderte Mindestbreite der Gehwege von 1,50 m hingewiesen und der Gemeinde freigestellt, dies zu überprüfen und ggf. Vorschläge für das Gehwegparken vorzulegen. Dem werden wir uns in nächster Zeit annehmen; über den Fortgang wird berichtet.

Bleibt zu hoffen, dass sich die zuletzt zunehmend problematische Situation in der Brackenheimer Straße durch das Parkverbot verbessern wird.

Erinnert sei an dieser Stelle daran, dass sich die Frage einer Tempobegrenzung z.B. auf 30 km/h in der Brackenheimer Straße derzeit nicht stellt. Dazu ist zunächst die Fortschreibung des sogenannten Lärmaktionsplanes erforderlich, dieser wiederum braucht eine aktuelle Verkehrszählung, die derzeit – wegen der Sperrung in Klingenberg – keinen Sinn macht. Auch hierüber wurde schon wiederholt berichtet, auch hier werden wir am Ball bleiben.

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