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Mitteilungsblatt Nordheim

Sonstige Bekanntmachungen (Archiv)

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Gehwegreinigungspflicht nicht vergessen!

Erfasst von: Redaktion, DS | 06.05.2021 – 13.05.2021

Auch jetzt im Frühjahr möchten wir die Straßenanlieger (Eigentümer/Mieter/Pächter) daran erinnern, dass es neben der winterlichen Räum- und Streupflicht auch eine allgemeine und ganzjährig geltende Gehwegreinigungspflicht gibt. Diese erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat und Laub. Bedauerlicherweise müssen die Straßenanlieger auch solche Verunreinigungen beseitigen, die nicht sie selbst, sondern andere verursacht haben - z.B. Zigarettenkippen, Kaugummi oder Papier, die von Fußgängern achtlos weggeworfen werden. Übrigens - falls keine Gehwege vorhanden sind, muss am Rand der Fahrbahn eine entsprechende Fläche in einer Breite von 2 m gereinigt werden. Regelmäßig durchgeführt wirkt sich die Gehwegreinigung positiv auf ein ansprechendes Ortsbild aus und das sollte uns allen diese kleine Mühe doch wirklich wert sein!

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