Mitteilungsblatt Nordheim

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Lärmbeschwerden

Erfasst von: Redaktion, DS | 06.05.2021 – 13.05.2021

Allgemein

In jedem der nachfolgend aufgeführten Fälle einer akuten Lärmbelästigung gilt: Fühlen Sie sich gestört, gehen Sie im ersten Schritt ruhig auf den Störer zu und reden mit ihm. Er ist dann dafür verantwortlich den Lärm zu stoppen. In akuten Notfällen wie bei rauschenden Festen kann im nächsten Schritt die Polizei eingreifen. Grundsätzlich gelten bei Festen von Nachbarn oder Alltagsbelästigungen im Mietshaus die Regelungen des zivilen Nachbarschaftsrecht. Danach kann der Lärmgeplagte eine Unterlassung der jeweiligen Belästigung verlangen, wenn diese ihn „wesentlich beeinträchtigt“. Wann dies der Fall ist, muss das Gericht entscheiden. Die Zivilkammer regelt Ansprüche auf Unterlassung oder Beseitigung von Lärmeinwirkungen.

Sollte der Lärm dennoch überhandnehmen und wird dabei gegen die Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung der Gemeinde Nordheim verstoßen, hilft Ihnen Ihr Ordnungsamt, dass Sie unter 07133 182 1231 bzw. 07133 182 1230 erreichen können. Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne.

Lärm durch Rasenmäher, Schredder und Co.

Rasenmäher, Freischneider, Rasenkantenschneider und Schredder: Sie alle verursachen Lärm. Viele Menschen empfinden diesen Lärm als unangenehm oder sogar störend. Doch welche Regelungen gibt es hierzu überhaupt?

Für die Ruhe im Freien sorgt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV). Zusätzlich können Länder und Kommunen weitergehende zeitliche und örtliche Beschränkungen erlassen. Bei uns in der Gemeinde Nordheim sind in der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten in der Zeit zwischen 20 Uhr und 7 Uhr sowie zwischen 12 Uhr und 13 Uhr verboten. Vom Bohrgerät über die Heckenschere und den Rasenmäher bis hin zum Vertikutierer fallen 57 Geräte unter die oben genannte Verordnung. Demnach dürfen die meisten technischen Helfer in Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten neben den Abend- und Nachstunden zwischen 20 Uhr und 7 Uhr auch an Sonn- und Feiertagen nicht benutzt werden. Noch mehr Ruhezeiten haben besonders laute Gartenhelfer: Freischneider, Grastrimmer bzw. Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler. Diese dürfen in der Zeit von 09. 00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden; Geräte mit dem europäischen Umweltzeichen sind von diesen weiter eingeschränkten Betriebszeiten ausgenommen. 

Lärm durch Nachbarn

Gerade in der jetzigen Zeit der Corona Pandemie arbeiten viele Menschen im „Home Office“ und sind damit so zu sagen rund um die Uhr zu Hause. Wir haben festgestellt, dass die Beschwerden über zu laute Nachbarn zugenommen haben. Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich beeinträchtigt werden. Dies gebietet die gegenseitige Rücksichtnahme, ist allerdings auch in der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung der Gemeinde Nordheim geregelt. Dies ist insbesondere zu beachten, wenn man, wie jetzt im Frühjahr und Sommer, die Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen sowie auf offenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betreibt. Beim Musizieren ist allerdings auch Toleranz gefragt. Denn die meisten Gerichte halten Üben tagsüber für vertretbar unabhängig davon ob Profis oder Laien am Werk sind. In Mietverträgen oder Hausordnungen können darüber hinaus ebenfalls Ruhezeiten z. B. von 13 Uhr bis 15 Uhr vorgeschrieben sein.

„Kinderlärm“

Besonders im Sommer spielen Kinder häufig im Freien, was gelegentlich zu Beschwerden von Bürgern führt, die sich durch den dabei verursachten „Lärm“ gestört fühlen. Doch ist das Laufen und Trappeln, Rufen und Lachen unserer Kinder wirklich „Lärm“, über den man sich beschweren und gegen den das Ordnungsamt einschreiten müsste?

Grundsätzlich hat sich jeder, ob Kind oder Erwachsener, so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalls möglich und zumutbar ist. Auch Lärm fällt unter diesen Grundsatz. Generell gilt: Wenn wir alle Verständnis füreinander haben und aufeinander Rücksicht nehmen, ist das Leben in unserer Gemeinde für alle schöner. Dies gilt für Alt und Jung gleichermaßen.

Wie wir alle aus unserer eigenen Kindheit wissen, ist es für Kinder wichtig, auch einmal laut sein zu dürfen. Kinder spielen im Garten fangen, rufen laut ihre Freunde oder Eltern oder toben im elterlichen Wohnzimmer herum, was insbesondere für darunter wohnende Nachbarn störend sein kann.

Diese Konflikte lassen sich zumeist ohne behördliche Hilfe lösen. Gehen Sie aufeinander zu. Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn und insbesondere auch mit den Kindern und deren Eltern. 

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