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Mitteilungsblatt Nordheim

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Informationen zur Landtagswahl am 14.03.2021

Erfasst von: Redaktion, DS | 04.03.2021 – 14.03.2021

 

Für die Wahl am 14.03.2021 gelten besondere Vorkehrungen zum Infektionsschutz. So wurden schon im Vorfeld alle Wahlräume auf ihre Eignung hin überprüft. Auch gelten besondere Regeln:

Aufgrund der allgemeinen Abstandsregeln kann beispielsweise nur eine maximale Anzahl von Personen, die ihre Stimme abgeben wollen, gleichzeitig ins Wahllokal eintreten. In den Wahlgebäuden sind die nach der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes bestimmten Masken zu tragen. Wenn sich vor dem Wahllokal eine Schlange bilden sollte, ist ebenfalls die Maske zu tragen. Die Wählerinnen und Wähler können ihren eigenen Stift z. B. einen Kugelschreiber zur Kennzeichnung des Stimmzettels mitbringen. Für die Sicherheit der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer stehen in den Wahllokalen Spuckschutzwände zur Verfügung. Zudem greifen weitere Maßnahmen, die kurzfristig vor der Wahl nach der aktuellen Entwicklung angepasst werden.

Informationen für Blinde und Sehbehinderte

Zur Landtagswahl am 14.03.2021 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen – also auch blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger. Wie kann die Stimme in diesen Fällen unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Damit blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler selbst erkennen können, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist, erhält der Stimmzettel am oberen rechten Rand eine ertastbare Kennzeichnung in Form einer abgeschnittenen Ecke. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

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