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Landtagswahl am 14. März 2021 in Zeiten einer Pandemie

Erfasst von: Redaktion, DS | 25.02.2021 – 04.03.2021

Viele Wege führen zur Briefwahl

 Die Vorbereitungen für die Wahl unter Pandemiebedingungen laufen auf Hochtouren. Für die Wahl per Brief ist ein Wahlscheinantrag notwendig. Bislang haben bereits 1400 Wähler bei der Gemeinde Nordheim von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Wer Briefwahl machen will, sollte sich möglichst schnell, am besten jetzt, um die erforderlichen Unterlagen kümmern, damit die Unterlagen auch rechtzeitig zur Verfügung stehen. Um die Briefwahlunterlagen anzufordern, füllen Sie einfach die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und werfen diese in den Rathausbriefkasten oder Sie beantragen die Unterlagen ganz einfach online über den dafür vorgesehenen Link auf unserer Homepage www.nordheim.de (bis Fr. 12.3.2021, 12 Uhr). Auch eine persönliche Beantragung eines Wahlscheins ist mit vorheriger Terminvereinbarung unter 07133/182-1234 oder 07133/182-1236 im Bürgerbüro möglich.

Trotz der Pandemie ist auch das Wählen im Wahllokal möglich. Die Wahlhelfer sind bestens darauf vorbereitet. Die Bürger müssen sich am Wahlsonntag an die vorgegebenen Hygienestandards im Wahllokal halten. Nähere Information erhalten die Bürger im jeweiligen Wahllokal. Einlass gibt es nur mit medizinischen oder FFP2 Masken. Ein Vorteil wäre, wenn jeder seinen eigenen Kugelschreiber mitbringen würde.

Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurücksenden
Ausgefüllte Briefwahlunterlagen müssen so rechtzeitig zurückgegeben werden, dass sie spätestens am Wahltag bis 18 Uhr beim Wahlamt eingehen. Das Bürgerbüro empfiehlt, Wahlbriefe spätestens am Donnerstag vor der Wahl abzuschicken, um sicherzustellen, dass die Unterlagen rechtzeitig ankommen. Die Rücksendung der Wahlbriefe ist innerhalb der BRD für die Wähler kostenlos, wenn sie ausschließlich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform übergeben werden.

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