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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Aktuelle Informationen zu Corona

Erfasst von: Redaktion, DS | 25.02.2021 – 04.03.2021

Corona-Regelungen auf Spiel- und Bolzplätzen

Das Wetter wird schöner, die Temperaturen steigen, die Menschen zieht es nach draußen. Trotz des frühlingshaften Wetters bitten wir Sie jedoch, die Corona-Regelungen auch auf den Spiel- und Bolzplätzen zu beachten:
Die Nutzung von Sport- und Bolzplätzen ist nur für den Freizeitsport gestattet. Auch hier gelten die Kontaktbeschränkungen. Das heißt, die Nutzung ist nur alleine, mit dem eigenen Haushalt oder mit einer weiteren Person erlaubt. Auf großen, weitläufigen Anlagen wie Sportplätzen, dürfen sich auch mehrere Personen aufhalten. Es muss aber jederzeit ein Abstand von 1,5m zu anderen Personen/ Haushalten eingehalten werden.
Diese Regeln gelten auch für Spielplätze. Auch dort ist der Abstand von 1,5m zu anderen Haushalten einzuhalten. Spielverabredungen und Ansammlungen sind nur innerhalb des eigenen Haushalts oder mit einer weiteren Person gestattet. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu. Bitte vermeiden Sie den Besuch von überfüllten Spielplätzen.

Corona-Hotline des Landkreises
Da durch die sinkenden Fallzahlen an COVID-19-Infektionen im Landkreis Heilbronn auch die Zahl der Anrufe bei der Corona-Hotline abnimmt, wird die Erreichbarkeit ab 22. Februar 2021 angepasst. Die Hotline ist dann zu folgenden Zeiten erreichbar:
montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
am Wochenende von 12 bis 15 Uhr

Zu diesen Zeiten können Sie sich unter der Nummer 07131 994-5012 zu allgemeinen Fragen zum Coronavirus sowie zu Quarantänemaßnahmen informieren. Bitte beachten Sie, dass bei der Corona-Hotline keine Impftermine vereinbart werden können. Die richtigen Ansprechpartner für medizinische Fragen sind Haus- oder Fachärzte.

Einreise aus Hochinzidenzgebieten
Bei Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet muss 48 Stunden vor Einreise ein Corona-Test gemacht und dieser dem zuständigen Ordnungsamt vorgelegt werden. Die Landkreise können Ausnahmen von dieser Test- und Nachweispflicht erlassen. Das Landratsamt Heilbronn hat am 19. Februar 2021 eine Allgemeinverfügung hierfür erlassen.
Danach gibt es für Grenzpendler und Grenzgänger, sowie für den Besuch von Verwandten ersten Grades, Ehegatten und Partner Ausnahmen von der Testpflicht. Die Allgemeinverfügung finden Sie auf der Internetseite des Landratsamts Heilbronn.

Weitere Informationen zu Einreise aus den verschiedenen Risikogebieten, den Regelungen und Ausnahmen finden Sie auf der Corona-Info-Seite unter www.nordheim.de

Öffnung der Kindergärten
Seit dem 22. Februar 2021 findet in den Kindergärten wieder der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Grundsätzlich gelten wieder die gleichen Regeln, die bereits vor der Schließung maßgeblich waren: allgemeine Corona- Hygieneregeln, Hände waschen, FFP 2 bzw. medizinische Maskenpflicht, Abstand halten und nur den notwendigen Aufenthalt in der Einrichtung, bis das Kind gut in seiner Gruppe angekommen ist. Gespräche werden auf ihre Notwendigkeit reduziert oder auch telefonisch durchgeführt. Die einzelnen Kita- Gruppen und pädagogischen Fachkräfte bleiben konstant zusammen, um eine Übertragung von Corona zu verhindern.
Um nicht erneut die Kitas schließen zu müssen, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen: Bitte schicken Sie Ihr Kind nur in den Kindergarten, wenn es gesund ist, um eine Ansteckung der anderen Kinder und Fachkräfte zu verhindern. Bitte informieren Sie uns sofort, wenn ein Familienmitglied an Corona erkrankt ist.
Sollten bei einem Kind im Laufe des Tages Krankheitszeichen auftreten, sind die Erzieherinnen dazu angehalten, die Eltern zu informieren und das Kind abholen zu lassen.
Bitte beachten Sie bei der Einreise/ Rückkehr nach Deutschland aus dem Ausland die Regelungen der Corona-VO Einreise-Quarantäne. Bitte setzen Sie sich hierfür mit dem Corona-Team der Gemeinde Nordheim in Verbindung.

Trotz der aktuell positiven Entwicklung haben wir leider noch immer ein aktives Infektionsgeschehen. Bitte wägen Sie deshalb sorgsam ab, ob Sie die Betreuung Ihres Kindes in Anspruch nehmen möchten.
Aufgrund von Personalmangel oder Quarantänefällen kann es noch immer zeitweise zu Gruppenschließungen kommen.

Öffnung der Grundschulen
Seit dieser Woche dürfen auch die Grundschüler jahrgangsstufenweise wieder in die Schulen kommen. Gleichzeitig findet noch eine Notbetreuung statt. Informationen zum Unterricht, sowie der angebotenen Notbetreuung haben Sie direkt von Ihrer Grundschule erhalten.

 

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