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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 22. Februar 2021

Erfasst von: Redaktion, DS | 25.02.2021 – 04.03.2021

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

Flurstück 1172, Gewann "Unter den Schwarzen";

Erdauffüllung/Erdaufschüttung
Dem Gremium lag ein Antrag auf eine Erdauffüllung im Gewann „Unter den Schwarzen“ vor. Dort soll ein Flurstück mit ca. 300 m³ zu Zwecken der Bodenverbesserung aufgefüllt werden. Das Gremium beschloss, das Einvernehmen zur Erdauffüllung unter der Bedingung zu erteilen, dass die Auffüllung einen Abstand von 3 m zum angrenzenden Feldweg hat.

Flurstück 7579, 7580, 7581 und 7582, Gewann "Engelskehr";

Antrag auf Erdauffüllung/Erdaufschüttung
Dem Gremium lag ein Antrag auf eine Erdauffüllung im Gewann „Engelskehr“ vor. Dort sollen mehrere Flurstücke mit ca. 1.632 m³ zu Zwecken der Bewirtschaftungserleichterung und der Bodenverbesserung aufgefüllt werden. Das Gremium beschloss, das Einvernehmen zur Erdauffüllung unter der Bedingung zu erteilen, dass die Auffüllung einen Abstand von 3 m zum angrenzenden Feldweg hat.

Bausache: Flurstück 1375/1, 1375/3 und 1375/4, Südstraße 77;

Bauvoranfrage zu Anbau an bestehendes Wohnhaus zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum
In der Südstraße 77 soll ein Anbau an ein bestehendes Wohnhaus entstehen. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des nicht qualifizierten Bebauungsplans „Kreuzäcker, 1. Änderung“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Der Anbau sowie 2 Stellplätze überschreiten die Baugrenze. Zudem wird die festgesetzte Dachneigung unterschritten. Im Übrigen ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es war daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 10466, Zimmerer Höhe 11;

Bau eines Gartenhauses und Verschiebung des genehmigten Gerätehauses
In der Zimmerer Höhe 11 soll ein Gartenhaus entstehen sowie ein genehmigtes Gerätehaus verschoben werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Zimmerer Höhe Nord II“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Das Gerätehaus und das Gartenhaus liegen außerhalb der Baugrenze. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 285, Zabergäustraße;

Errichtung einer Stele und einer Bannerkonstruktion zur Ankündigung bzw. Information
An der Zabergäustraße soll eine Stele und eine Bannerkonstruktion zur Ankündigung bzw. Information errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist als sogenanntes „sonstiges Vorhaben“ i.S.d. § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 1454/1, Brackenheimer Straße;

Errichtung einer Bannerkonstruktion zur Ankündigung bzw. Information
An der Brackenheimer Straße soll eine Bannerkonstruktion zur Ankündigung bzw. Information errichtet werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Zimmerer Höhe Nord“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Im Bereich der geplanten Bannerkonstruktion ist ein Pflanzgebot festgesetzt. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 4700/8, Heilbronner Straße;

Errichtung einer Bannerkonstruktion zur Ankündigung bzw. Information
An der Heilbronner Straße soll eine Bannerkonstruktion zur Ankündigung bzw. Information errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist als sogenanntes „sonstiges Vorhaben“ i.S.d.
§ 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 5111/1, Großgartacher Straße;

Errichtung einer Bannerkonstruktion zur Ankündigung bzw. Information
An der Großgartacher Straße soll eine Bannerkonstruktion zur Ankündigung bzw. Information errichtet werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Hofstatt“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Das Vorhaben liegt innerhalb der nicht überbaubaren Grundstücksflächen entlang der Außenstrecke der Landesstraße. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 1717/1, Brackenheimer Straße;

Errichtung einer Stele zur Ankündigung bzw. Information
An der Brackenheimer Straße soll eine Stele zur Ankündigung bzw. Information errichtet werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Zimmerer Höhe“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Im Bereich der geplanten Stele ist ein Pflanzgebot festgesetzt. Zudem handelt es sich hierbei um Fläche für den Gemeinbedarf. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 4700/1, Heilbronner Straße;

Errichtung einer Bannerkonstruktion zur Ankündigung bzw. Information
An der Heilbronner Straße soll eine Bannerkonstruktion zur Ankündigung bzw. Information errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist als sogenanntes „sonstiges Vorhaben“ i.S.d. § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 5, Hauptstraße 9;

Errichtung einer Fluchttreppe
In der Hauptstraße 9 soll eine Fluchttreppe errichtet werden. Das Vorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es war daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 5124/9, Daimlerstraße 8;

Tektur zur Baugenehmigung vom 06.04.2018,

Erweiterung der Gewerbefläche im 2. OG durch ein Büro und Dachterrasse, Ausbau der überdachten Fläche EG-Nordseite
In der Daimlerstraße 8 soll die gewerbliche Fläche im 2. OG durch ein Büro und eine Dachterrasse erweitert werden. Weiter soll ein Ausbau im Erdgeschoss erfolgen. Das Vorhaben entspricht dem geltenden Bebauungsplan „Kelteräcker II“ und wurde dem Technischen Ausschuss zur Kenntnis gegeben.

Bausache: Flurstück 400, Brackenheimer Straße 6;

Einbau einer Dachgaube
In der Brackenheimer Straße 6 soll eine Dachgaube eingebaut werden. Das Vorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es gilt der Baulinienplan „Klausenstraße“. Es war daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 1382/2, Breslauer Straße 20;

Bau von Abstellflächen für PKW und Anhänger
In der Breslauer Straße 20 sollen Abstellflächen für Pkw und Anhänger entstehen. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des nicht qualifizierten Bebauungsplans „Kreuzäcker, 1. Änderung“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Die Stellplätze überschreiten die Baugrenze. Im Übrigen ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es war daher darüber zu entscheiden, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 10498, Trollingerweg 10;

Verschiebung einer Stützmauer,

Änderung der Geländemodellierung und Errichtung einer Terrassenüberdachung
Im Trollingerweg 10 soll eine Gartenstützmauer verschoben, die Geländemodellierung verändert und eine Terrassenüberdachung errichtet werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nordheim Süd-West III“. Die Terrassenüberdachung überschreitet die Baugrenze geringfügig. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige gemeindliche Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 4022/2, Bahnhofstraße 8;

Umbau und Nutzungsänderung Wohn- und Geschäftshaus
Im bestehenden Wohn- und Geschäftshaus Bahnhofstraße 8 soll eine Umnutzung zu einem reinen Wohnhaus stattfinden. Das Vorhaben befindet sich in einem nicht beplanten Innenbereich und war daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige gemeindliche Einvernehmen.

Aktualisierung des Allgemeinen Kanalisationsplans Nordheim;

Vergabe der Ingenieurleistungen
Der derzeit geltende Allgemeine Kanalisationsplan (AKP) stammt aus dem Jahre 1999 und ist veraltet. Durch rechtliche und bauliche Veränderungen und deren mögliche Auswirkungen auf das Gesamtsystem der Kanalisation ist eine Überarbeitung dringend notwendig. Mit den notwendigen Ingenieurleistungen zur Aktualisierung des AKP wurde das Büro Schöll Consult aus Aalen beauftragt.

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung an.

 

 

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