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Mitteilungsblatt Nordheim

Sonstige Bekanntmachungen (Archiv)

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Mülleimer dürfen nicht dauerhaft auf der Straße stehen!

Erfasst von: Redaktion, WZ | 21.01.2021 – 27.01.2021

 

 

 

Beim Ordnungsamt gehen immer wieder Beschwerden ein, dass Mülltonnen, Biotonnen und blaue Tonnen nach der Müllabfuhr noch tagelang auf dem Gehweg und der Straße stehen oder sogar öffentliche Stellplätze damit „reserviert" werden. Bitte stellen Sie alle Abfallgefäße nach der Leerung unverzüglich auf das Hausgrundstück zurück. Mülltonnen im Verkehrsraum sind Hindernisse, welche die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigen können und gehören außerhalb der üblichen Abfuhrzeiten zurück auf das Hausgrundstück. Die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Heilbronn sagt hierzu: „Nach der Entleerung sind die Abfallgefäße unverzüglich wieder zu entfernen…“. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass Fußgänger durch die zur Müllabfuhr bereit gestellten Mülltonnen, Biotonnen und blauen Tonnen nicht behindert werden. Das Bürgermeisteramt bittet um Beachtung!

 

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