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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aktuelle Informationen zu Corona

Erfasst von: Redaktion, DS | 03.12.2020 – 10.12.2020

Corona-Verordnung und aktuelle Regelungen

Am 25. November haben sich Bund und Länder über den weiteren Ablauf des aktuellen Lockdowns beraten. Aufgrund dessen gelten folgende Beschlüsse und Regelungen seit 1. Dezember in Baden-Württemberg:

  • Die derzeit gültige Corona-Verordnung wird bis zum 27.12.2020 verlängert.
  • Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt damit auch in den Bereichen vor den Läden und auf den zugehörigen Parkplätzen. Außerdem muss jede Person in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Maske tragen. Darüber hinaus gilt die Maskenpflicht in Innenstädten und an Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Bitte beachten Sie, dass Visiere oder „Face-Shields“ zur Erfüllung der Maskenpflicht nicht ausreichen. Dies gilt auch für löchrige oder nicht komplett Mund und Nase bedeckende Masken.
  • In Arbeits- und Betriebsstätten ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 m zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann.
  • Die Kontaktbeschränkungen werden nochmal enger gefasst. Treffen sind nun nur noch mit einem weiteren Haushalt oder mit Verwandten in gerade Linie erlaubt, es dürfen jedoch max. 5 Personen sein. Kinder bis 15 Jahre werden hierbei nicht mitgezählt.
  • Über die Weihnachtsfeiertage (23. Dezember – 27. Dezember) werden die Kontaktbeschränkungen gelockert. In dieser Zeit ist es möglich, sich mit Freunden und Familie aus verschiedenen Haushalten zu treffen, max. jedoch 10 Personen. Kinder bis 15 Jahre werden hierbei nicht mitgezählt. Ob diese Lockerung realisiert wird, hängt von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens ab. Dies wird Mitte Dezember entschieden.

In dieser Zeit sind außerdem Übernachtungen für Familienbesuche in Beherbergungsbetrieben gestattet.

  • Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern sollen die Maßnahmen nochmals erweitert werden.

Vor Weihnachten werden Bund und Länder die Lage nochmals neu bewerten.

 

Corona-Verordnung Absonderung

Seit dem 28. November gilt außerdem eine neue Verordnung zur Quarantänepflicht für Personen mit Symptomen, Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen. Danach müssen sich folgende Personen sofort in Quarantäne (= Absonderung) begeben:

  • Personen, die Symptome einer Corona-Infektion zeigen (Fieber, trockener Husten, Verlust Geschmacks- und Geruchssinn) und einen Test durchgeführt haben, müssen bis zum Ergebnis des Corona-Tests in Isolation. Ist dieser negativ, endet die Quarantäne.
  • Positiv getestete Personen müssen sich sofort nach Kenntnisnahme des Testergebnisses in Quarantäne begeben. Diese endet 10 Tage nach Durchführung des Tests oder nach Symptombeginn.
  • Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen müssen sich ebenfalls sofort nach Kenntnis des Testergebnisses in Quarantäne begeben. Die Quarantäne endet nach 14 Tagen (Stand zum Redaktionsschluss). Es wird damit gerechnet, dass die Quarantäne künftig auf 10 Tage verkürzt wird.
  • Kontaktpersonen einer positiv getesteten Person müssen sich nach Mitteilung durch das Gesundheitsamt in Quarantäne begeben. Hier endet die Quarantäne 14 Tage nach dem letzten Kontakt. Ein negativer Test verkürzt die Quarantänedauer nicht. Es wird auch in diesen Fällen damit gerechnet, dass die Quarantäne künftig auf 10 Tage verkürzt wird.

In allen Fällen erhalten Sie vom Ordnungsamt eine Bescheinigung über die Quarantäne, welche für Entschädigungsansprüche benötigt wird. Die Zustellung kann einige Tage dauern.

 

Für Personen, die Symptome einer Corona-Infektion zeigen (Fieber, trockener Husten, Verlust Geschmacks- und Geruchssinn) wird empfohlen, sich ebenfalls in Isolation zu begeben und sich telefonisch bei ihrem Hausarzt zu melden.

 

Weitere Informationen sowie eine Selbsteinschätzung über ein mögliches Infektionsrisiko finden Sie auf der Corona-Info-Seite unter www.nordheim.de.

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