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Netze BW informiert

Erfasst von: Redaktion, DS | 26.11.2020 – 03.12.2020

Wichtige Frist für Solaranlagen & Co läuft ab
Besitzer müssen ihre Anlage bis Ende Januar in ein bundesweites Register
eingetragen – sonst droht ein Stopp der Einspeisevergütung.
Wer eine Solaranlage betreibt oder anderweitig dezentral Strom erzeugt,
muss einen wichtigen Termin beachten: Bis zum 31. Januar 2021 müssen
alle Anlagen im neuen „Marktstammdatenregister“ der Bundesnetzagentur
angemeldet werden. Bei der Bundesnetzagentur entsteht dadurch erstmals
ein Überblick über alle dezentralen Erzeugungsanlagen in Deutschland
wie Solar- und Biogasanlagen, Batteriespeicher oder Blockheizkraftwerke.
Im Netzgebiet der Netze BW wurden in den vergangenen Monaten bereits
alle Besitzer angeschrieben und auf die Anmeldepflicht aufmerksam gemacht.
Ist die Anlage am Stichtag 31. Januar nicht erfasst, hat das Folgen:
Die Netzbetreiber dürfen erst dann wieder Einspeisevergütung auszahlen,
wenn die Registrierung nachgeholt wurde. Die Registrierung selbst erfolgt
über ein spezielles Online-Portal der Bundesnetzagentur unter
www.marktstammdatenregister.de. Die dabei erforderlichen Daten stellt
die Netze BW schriftlich oder online zur Verfügung.
Weitere Informationen auch unter: www.netze-bw.de/mastr

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