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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Gemeinderatssitzung am 23. Oktober 2020 - um was gehts?

Erfasst von: Redaktion, DS | 22.10.2020 – 29.10.2020

Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen;

Vorstellung der Planungen

Das Personenbeförderungsgesetz fordert eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 1. Januar 2022. Die Bushaltestelle „Siegeshalle“ wird bereits im Zuge der Erneuerung der Fahrbahn der L 1105 an ihren neuen Standort in der Hauptstraße 80-82 verlegt und dort barrierefrei errichtet. Nun sollen auch die weiteren Bushaltestellen der Gemeinde auf ihre barrierefreie Umgestaltung geprüft werden. Herr Martin vom Ingenieurbüro Ippich wird dem Gremium eine entsprechende Entwurfsplanung vorstellen.

 

Bericht der Integrationsbeauftragten

Die Integrationsbeauftragte der Gemeinde Nordheim, Frau Melanie Spenrath, gibt einen Überblick über die Integrationsarbeit im vergangenen Jahr und einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im Bereich Integration.

 

Schulsozialarbeit an der Kurt-von-Marval-Schule Nordheim und der Grundschule Nordhausen und Jugendhaus; Jahresberichte und Ausblick

Kurz vor Redaktionsschluss zeigt sich, dass dieser Tagesordnungspunkt voraussichtlich verschoben werden muss.

 

Änderung der Wasserversorgungs- und Abwassersatzung;

Neukalkulation der Wasserverbrauchsgebühr und Zählergrundgebühren 2021 – 2023

Bereits in der letzten Gemeinderatssitzung wurde im Zuge der Feststellung des Jahresabschlusses 2019 beim Eigenbetrieb „Wasserwerk Nordheim“ darauf hingewiesen, dass die Entwicklung der vergangenen Jahre eine Neukalkulation der Wassergebühren erforderlich macht. Ursächlich sind vor allem höhere Wasserbezugskosten, außerdem gestiegene Unterhaltungskosten für das in die Jahre gekommene Wasserleitungsnetz und dadurch gestiegene Investitionskosten für Leitungserneuerungen.

Inzwischen wurden die Wasserverbrauchsgebühr sowie die Grundgebühren für die Jahre 2021 – 2023 neu kalkuliert. Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, die seit 2010 geltende Wasserverbrauchsgebühr von 1,68 EUR/m³ auf 1,97 EUR/m³ anzuheben. Bei den Zählergrundgebühren soll sich die derzeitige monatliche Gebühr von 1,00 EUR auf 2,10 EUR (für den meistgenutzten Standardzähler für Hausanschlüsse, Größe Q3 4) erhöhen. Zwischenzähler sollen weiterhin den doppelten Betrag der Standardzähler und damit 4,20 EUR/Monat betragen. Die Wasserversorgungs- und Abwassersatzung sind dementsprechend zu ändern.

 

Personalangelegenheiten; Stellenplan 2021

Im Rahmen der Haushaltsplanung wird für das jeweilige Jahr auch ein Stellenplan erstellt. In diesem werden transparent alle Stellen dargestellt, die für die Erfüllung der kommunalen Aufgaben im jeweiligen Haushaltsjahr erforderlich sind.

Der Gemeinderat wird über den Stellenplan beraten und beschließen.

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