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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 21. September 2020

Erfasst von: Redaktion, DS | 24.09.2020 – 01.10.2020

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

 

Bausache: Flurstück 2/1, Weststraße 24;

Nachtrag zu den Bauvorlagen vom 21.11.2019 – Teilunterkellerung, geänderte Grundrisse

 

Für das bereits genehmigte Bauvorhaben in der Weststraße 24 wurden geänderte Grundrisse eingereicht, die nunmehr als Neuantrag zu beurteilen sind. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des sich in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Ortskern Nordhausen 1. Änderung“ und entspricht dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.

 

Bausache: Flurstück 2/2, Blumenstraße 19;

Nachtrag zu den Bauvorlagen vom 21.11.2019 – Teilunterkellerung, geänderte Grundrisse

 

Für das bereits genehmigte Bauvorhaben in der Blumenstraße 19 wurden geänderte Grundrisse eingereicht, die nunmehr als Neuantrag zu beurteilen sind. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des sich in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Ortskern Nordhausen 1. Änderung“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Es liegt eine Überschreitung der maximalen Giebelhöhe vor. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.

 

Bausache: Flurstück 2948/4, Im Geißbühl 70;

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einer Doppelgarage im Untergeschoss

 

Im Geißbühl 70 soll ein Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage im Untergeschoss entstehen. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Geißbühl“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Es liegt eine Überschreitung der Baugrenze und der maximalen Gebäudehöhe vor. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.

 

Bausache: Flurstück 10430, Silvanerweg 9;

Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage

 

Im Silvanerweg 9 soll ein Einfamilienhaus mit Carport und Garage entstehen. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Nordheim Süd-West II“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Es liegt eine Überschreitung der maximalen Anzahl der Vollgeschosse und der maximalen Traufhöhe vor. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.

 

Bausache: Flurstück 10456, Zimmerer Höhe 31;

Errichtung einer Werbeanlage, bestehend aus 2 Werbestelen mit beleuchteter Schrift

 

In der Zimmerer Höhe 31 soll eine Werbeanlage, bestehend aus 2 Werbestelen mit beleuchteter Schrift, entstehen. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Zimmerer Höhe Nord II“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Es liegt eine Überschreitung der Baugrenze und der maximalen Größe von Werbeanlagen vor. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.

 

Bausache: Flurstück 2358, Wartbergstraße 72;

Bau von 2 Gauben auf bestehendes Gebäude

 

In das bestehende Gebäude in der Wartbergstraße 72 sollen 2 Gauben eingebaut werden. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Geroldsgrund 1. Änderung“ und entspricht dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen. Der Technische Ausschuss nahm hiervon Kenntnis.

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung an.

 

 

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