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Mitteilungsblatt Nordheim

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Landratsamt Heilbronn - Allgemeinverfügung Niedrigwasser

Erfasst von: Redaktion, DS | 06.08.2020 – 13.08.2020

Das Landratsamt Heilbronn erlässt gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 75 Abs. 1 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) in Verbindung mit §§ 13, 100 Abs.1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG) die „Allgemeinverfügung des Landratsamtes Heilbronn zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Heilbronn vom 4. August 2020“. Die Allgemeinverfügung finden Sie auf unserer Homepage www.nordheim.de oder unter www.landkreis-heilbronn.de. Nach Nr. I.3 dieser Verfügung sind die Wasserentnahmen entlang des Katzentalbachs und Breibachs zur Gartenbewässerung/-beregnung im Zeitraum vom 05.08.2020 bis 15.09.2020, trotz erteilter wasserrechtlicher Erlaubnis des Landratsamtes Heilbronn, untersagt.

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