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Erfasst von: Redaktion, DS | 16.07.2020 – 23.07.2020
Zweites Corona-Steuerhilfegesetz - Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in den Jahren 2020 und 2021
Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz vom 29. Juni 2020 wurde am 30. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 1. Juli 2020 in Kraft. Um dem höheren Betreuungsaufwand für Alleinerziehende in Zeiten von Corona und den damit verursachten Aufwendungen Rechnung zu tragen, wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Steuerklasse II von derzeit 1.908 Euro für 2020 und 2021 auf 4.008 Euro angehoben und damit mehr als verdoppelt. Der Erhöhungsbetrag für jedes weitere Kind in Höhe von 240 Euro bleibt unverändert. Was müssen Sie tun, wenn Sie alleinerziehend sind und diese Steuerentlastung nutzen möchten? Weitere detaillierte Informationen hierzu finden sie unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de oder https://steuerchatbot.digital-bw.de/.