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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 26. Juni 2020

Erfasst von: Redaktion, DS | 02.07.2020 – 09.07.2020

Bekanntgaben

Im sogenannten elektronischen Verfahren wurde auf der Grundlage der Geschäftsordnung des Gemeinderates die Bade- und Gebührenordnung für das Freibad neu gefasst. Weil Grundzüge im Blättle und deren Text komplett im Freibad und im Internet veröffentlicht ist, wird auf Verlesen verzichtet.

 

In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 29. Mai 2020 wurde u.a. beschlossen, dass die Gemeinde den Weihnachtsmarkt 2020 mit der Finanzierung einer Attraktion für die Kinder unterstützt - wenn er stattfindet.

 

Gasfernleitung "Süddeutsche Erdgasleitung - SEL" führt durch Nordheim

Die terranets bw hat als Transportnetzbetreiber für Erdgas den gesetzlichen Auftrag, eine leistungsfähige Gastransportinfrastruktur zur zuverlässigen Versorgung von Baden-Württemberg zur Verfügung zu stellen. Auch vor dem Hintergrund der Energiewende wird mit einer weiter steigenden Nachfrage an Transportleistung gerechnet, was eine Verstärkung des Leitungsnetzes erforderlich macht. Im nationalen Netzentwicklungsplan Gas sind verschiedene Maßnahmen zur Erweiterung und Verbesserung der Transportinfrastruktur vorgesehen. Vom Neubau der "Süddeutschen Erdgasleitung - SEL" ist auch Nordheim betroffen.

Ein bereits genehmigter Abschnitt der neuen Gasfernleitung von Heilbronn bis Löchgau soll bis 2024 fertiggestellt werden. Rebecca Penno und Timo Breitenbücher als Vertreter der terranets bw stellten die Hintergründe und allgemeinen Informationen zum Projekt vor. Insbesondere erläuterten Sie den aus heutiger Sicht geplanten zeitlichen Ablauf und die unsere Gemeinde betreffende Leitungsführung.

 

Der Übersichtsplan zeigt den Verlauf der neuen Gasfernleitung quer durch unsere Markung.

 

Die terranets bw beabsichtigt, demnächst mit den von der Maßnahme betroffenen Grundstückseigentümern Kontakt aufzunehmen, um die Fragen der Leitungsrechte und der Entschädigungen zu klären.

In den Jahren 2022 und 2023 sollen im Vorfeld der eigentlichen Baumaßnahme archäologische Voruntersuchungen stattfinden. Der eigentliche Leitungsbau ist für das Jahr 2024 geplant. Vorgesehen ist, die Öffentlichkeit regelmäßig über den Stand der Dinge zu informieren. Die Gemeindeverwaltung wird solche Informationen jeweils weitergeben.

Sanierungsmaßnahme Heilbronner Straße;

Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen

Dieser Tagesordnungspunkt wurde zur Klärung von Fragen zurückgestellt.

Verkehrsuntersuchung zur Anbindung vom Baugebiet "Weihen III" an das Straßennetz

Die Gemeinde plant das Wohngebiet „Weihen III“ im Anschluss an die Bebauung am nordöstlichen Ortsrand von Nordheim, angrenzend an das bestehende Baugebiet „Weihen II“. Für die Anbindung des Baugebiets an das Straßennetz sind grundsätzlich zwei Varianten vorstellbar: Zum einen die Erschließung über das bestehende Straßennetz des westlich angrenzenden, bestehenden Wohngebiets „Weihen II“ (Planfall 1); zum anderen eine direkte Anbindung an die Landesstraße L 1106, zusätzlich zu der Anbindung an das Wohngebiet „Weihen II“ (Planfall 2).

 

Das Ingenieurbüro BS Ingenieure hat die verkehrstechnischen Auswirkungen der geplanten Wohnbebauung „Weihen III“ auf das direkt an das Plangebiet angrenzende Straßennetz mittels einer Verkehrserhebung ermittelt. Herr Glock vom Ingenieurbüro BS Ingenieure stellte die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung anhand einer Präsentation vor.

 

Die Untersuchung hat gezeigt, dass die Knotenpunkte L 1105 Heilbronner Straße/Auf dem Weihen und Auf dem Weihen/Hauffstraße das zusätzliche Fahrtenaufkommen aus dem geplanten Baugebiet „Weihen III“ mit mindestens guter Verkehrsqualität bewältigen können. Der Knotenpunkt L 1106/L 1105, also die Kreuzung der Heilbronner Straße mit der Querspange Nord, erreicht jedoch in den Hauptverkehrszeiten heute schon seine Kapazitätsgrenze.

 

Die für die Erschließung des geplanten Baugebiets „Weihen III“ untersuchten Varianten können beide das künftige Fahrtenaufkommen bewältigen. Die Variante des Planfalls 2 hat jedoch aus Gemeindesicht den Vorteil, dass durch den zusätzlichen Anschluss an der L 1106 eine direkte Zufahrt zur Landesstraße möglich ist. Dadurch müssen die Straßen des bestehenden Wohngebiet „Weihen II“ weniger Verkehr aufnehmen und die Verkehrsbelastungen in den Hauptverkehrszeiten werden mit zufriedenstellender Verkehrsqualität bewältigt.

BM Schiek informierte den Gemeinderat darüber, dass das Land sein Einverständnis zum Bau der direkten Anbindung des Baugebiets Weihen III an die L 1106 der Gemeindeverwaltung schon mitgeteilt hat. Der aus der Mitte des Gemeinderates geäußerte Wunsch nach Umbau der heute schon überlasteten Kreuzung steht dann allerdings nicht mehr zur Debatte, weil der zusätzliche Anschluss des neuen Baugebietes dort für Entlastung sorgt.

 

Das Foto zeigt als Auszug aus der Präsentation des Ingenieurbüros den Vergleich der Verkehrszahlen zwischen Planfall 1 und Planfall 2. Bitte beachten Sie, dass die skizzierte Baugebietsdarstellung ausschließlich als Denkmodell zur Begründung für einen direkten Anschluss an die Landesstraße zu sehen ist. Bisher gibt es noch keinen Entwurf für einen Bebauungsplan Weihen III.

 

Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung des Ingenieurbüros BS Ingenieure zur Kenntnis.

Konzeption der Medientechnik im Alten Bauhof

Dem Gemeinderat wurde die Konzeption der Medientechnik im Sitzungssaal des Gemeindezentrum Alter Bauhof vorgestellt. Diese besteht aus Audio-, Video- und Steuerungstechnik. Beschlossen wurde, die Medientechnik auf Grundlage der vorgestellten Konzeption im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zu vergeben.

Mensa an der Kurt-von-Marval-Grund- und Gemeinschaftsschule;

Vergabe der Essenslieferung

Der Gemeinderat vergab den Rahmenvertrag zur Lieferung von tiefgekühlten Speisekomponenten an die Firma apetito AG, die derzeit schon die Mensa beliefert.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen im Auerberg" wurde aktualisiert und geht nun in die Frühzeitige Beteiligung

Die Verwaltung berichtete, dass der Vorhabenträger zwischenzeitlich eine neue Planvariante für den Vorhaben- und Erschließungsplan "Wohnen im Auerberg" vorgelegt hat. Die bereits beim Aufstellungsbeschluss zusätzlich vorgestellte Variante mit Satteldächern ist überarbeitet worden. Die wesentlichen Änderungen bei der neuen Planung vom 16.06.2020 bestehen in der Dachform des Hauses Nr. 5, welches von der Variante Satteldach wieder in ein Flachdach umgestaltet wurde, und in der kompletten Überarbeitung der Parkierung. Es gibt nun noch 26 Stellplätze im Freien und 99 in der Tiefgarage. Davon sind 21 gefangene Stellplätze. Es liegen damit im Schnitt 1,5 Stellplätze pro Wohnung vor. Der Vorhabenträger hat diese Änderung aufgrund von Diskussionsbeiträgen beim Aufstellungsbeschluss eingearbeitet. Nachdem die Frühzeitige Beteiligung aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie noch nicht erfolgen konnte, ist dies nun gleich mit den neuen Planunterlagen vom 16.06.2020 möglich. 

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die geänderte Planung vom 16.06.2020 in den Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften "Wohnen im Auerberg" einzuarbeiten und die Frühzeitige Beteiligung mit der aktualisierten Planung vom 16.06.2020 durchzuführen.

Freibad Nordheim;

Bericht vom Badebetrieb im Rahmen der Bade- und Gebührenordnung vom 15.6.2020

Nachdem das Freibad seit 19.6.2020 geöffnet hat, berichtet die Verwaltung über die Erfahrungen mit dem neuen System des Eintrittskartenverkaufes und konkret vom Betrieb vor Ort.

Das Onlinesystem, bei dem auf www.nordheim.de für die jeweils gewünschten Zeiteinheiten Eintrittskarten mit sog. QR-Code erworben werden können, funktioniert reibungslos. Bürgermeister Schiek ergänzt hierzu, dass Bürger, die nicht über einen Internetzugang verfügen, ihre Eintrittskarten auch im Bürgerbüro des Rathauses kaufen können.

Da der Einlass und die Zahl der Personen in den Wasserbecken begrenzt ist, berichten die Bademeister noch von Reibungspunkten in Bezug auf den Aufenthalt im Becken. Hier ein Appell an alle Freibadbesucher: Je höher die Wechselfrequenz in den Wasserbecken ist, umso mehr Badegäste können sich abwechselnd am frischen Wasser erfreuen. Das Reservieren der Wasserbecken, indem man einfach im Wasser bleibt, obwohl man eigentlich auf die Liegewiese wollte, ist nicht solidarisch. Auch hier setzt das Personal vor Ort auch die Einsicht aller Gäste, die sich der zugegebenermaßen nicht ganz einfachen Situation entsprechend überwiegend so verhalten, wie man es in einer Freizeiteinrichtung, die der Erholung dient, erwartet.

Wenn zu diesem Aspekt keine Verbesserung eintritt, werden weitere Regelungen getroffen. Am wahrscheinlichsten ist derzeit, dass die Wasserflächen nach einer bestimmten Zeit zu verlassen sind und dass dann zunächst die in der Warteschlange Stehenden an der Reihe sind.

Wie auch alle anderen Bäder, musste der Gemeinderat eine an die Coronabestimmungen angepasste Bade- und Benutzungsordnung erlassen. Diese ist im Internet und am Schaukasten beim Freibad einsehbar. Derzeit gibt es hier noch keinen Änderungsbedarf.

Um die zusätzlich geforderten Schutzmaßnahmen umsetzen und einhalten zu können, braucht es Personal. Deshalb hat die Verwaltung in den letzten Wochen Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich für freiwillige Dienste, die entschädigt werden, zu melden. Dankenswerterweise haben sich schon einige Helferinnen und Helfer für den Einlass und für Aufsichtsdienste gemeldet. Weitere Interessierte sind willkommen, da in den verbleibenden gut 10 Wochen mit jeweils sieben Öffnungstagen noch einige Schichten zu besetzen sind. Eine spezielle Ausbildung oder ein Rettungsschwimmernachweis werden nicht benötigt.

Wir freuen uns auf weiter steigende Besucherzahlen. Schauen Sie im Internet unser Buchungssystem an, dort können Sie auch sehen, wie viele Karten für die einzelnen Zeitfenster noch verfügbar sind.

Annahme von Spenden

Die Gemeinde bedankt sich für eine anonyme Spende in Höhe von 20 EUR für die Seniorenarbeit.

Sonstiges und Anfragen

Förderaufruf WiFi4EU
Am 3. Juni 2020 startete der 4. Aufruf zur Förderung von kostenfreiem Internet an öffentlichen Plätzen bzw. in öffentlichen Einrichtungen. Die Gemeinde hat wieder am Förderaufruf teilgenommen. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

Abweichende Elternbeiträge für den Monat Juni
Im Juni findet noch immer der eingeschränkte Regelbetrieb und die Notbetreuung statt. Aus diesem Grund wird die Abrechnung mit den angepassten Beiträgen (Tagessätze) durchgeführt. Die regulären Elternbeiträge für Krippe, Kindergarten und Schülerbetreuung werden daher für den Juni nicht erhoben.

Öffnung Kitas und Grundschule
Ab Montag, 29. Juni, öffnen Krippen, Kindergärten und Grundschulen wieder vollständig. Nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen aus der Kinderstudie tragen Kinder unter 10 Jahren nur einen geringen Anteil am Infektionsgeschehen und haben meist milde Verläufe und wenig bis gar keine Symptome. Alle Eltern haben bereits einen Elternbrief mit den Infos und Regelungen zur Öffnung erhalten. In diesem Zusammenhang öffnet auch wieder die Mensa, um für Ganztagsschüler und –kinder zu kochen. Die Krippenbetreuung kann nur von 7:30 – 13:30 Uhr stattfinden, da durch Erzieherinnen, der Risikogruppe angehören, leider nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht. Die Kindergartenbetreuung findet normal statt (auch Ganztag), ggf. werden die Regelgruppen auf zÖ (7:30 – 13:30 Uhr) umgestellt, da dort die Nachmittage personell nicht abgedeckt werden können.
Für Juli werden wieder die normalen Elternbeiträge eingezogen.

Projekt S-B-M an der Kurt-von-Marval-Schule 
Bereits seit einigen Jahren läuft an der Kurt-von-Marval-Schule im Rahmen der Ganztagsgrundschule das Projekt „Singen-Bewegen-Musizieren“ (S-B-M) in Kooperation mit der Musikschule Lauffen. Die Kosten betragen 2.400 EUR pro Gruppe und können durch die Monetarisierung von Lehrerwochenstunden abgedeckt werden.
Auch die Grundschule Nordhausen hatte im vergangenen Schuljahr zur Unterstützung ihres Chors die Musikschule Lauffen im Rahmen des S-B-M einbezogen. Dies wurde aus Mitteln der Eugen-Mehrer-Stiftung finanziert. Für das nächste Schuljahr 2021/2022 wird dieses Angebot nicht mehr benötigt.

Eichenprozessionsspinner schränkt den Betrieb des Naturkindergartens ein

Die Verwaltung berichtete von einer aktuellen Absammelaktion von Eichenprozessionsspinnernestern und Raupen durch eine Fachfirma. Die gefräßigen Raupen bewegen sich in teils meterlangen Schlangen Raupe an Raupe, quasi in einer „Prozession“, um die Eichen hinauf in die Wipfel. Für die Eichen ist das weniger eine Gefahr, aber umso mehr für alle Menschen, die mit den „Brennhaaren“ der Raupen oder deren Nestern in Berührung kommen. Wie schon seit Jahren plant und überlegt die Verwaltung gemeinsam mit dem Forstamt, wie der Plage vorbeugend oder in akuten Fällen begegnet werden kann.

Bürgerfragestunde

Ein Bürger fragt, ob es für das Bebauungsplanverfahren "Wohnen im Auerberg" eine ähnliche Verkehrsuntersuchung gibt, wie jene für das Baugebiet "Weihen III". BM Schiek weist auf die unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen hin. Für das Schelmental ist weniger eine Verkehrsuntersuchung, dafür aber eine Planung der Verkehrssituation sowohl im neu zu gestaltenden Bereich, als auch bis zur Einmündung des Schelmentals in die Landesstraße Richtung Lauffen erforderlich.

Auf Nachfrage nach der Lärmuntersuchung für das Bebauungsplanverfahren wird mitgeteilt, dass diese u.a. wegen der nahen Landesstraße, des angrenzenden Gewerbes und des in der Nähe befindlichen Freibades durchgeführt wird.

Eine Bürgerin weist auf die heute schon schwierige Parksituation hin, wenn bei gutem Wetter die Freibadbesucher bis in den Auerberg parken. Die Frage, wo künftig die Freibadbesucher parken sollen, vermag der Vorsitzende nicht zu beantworten, verweist aber auch darauf, dass dies mit dem Bebauungsplan "Wohnen im Auerberg" nicht direkt zu tun hat. Problem ist hier eher fehlendes Unrechtsbewusstsein, mangelnde Kenntnis der Straßenverkehrsregeln oder die fehlende Bereitschaft, auch einmal ein paar Meter mehr zu laufen. Möglicherweise bleibt am Ende nichts Anderes übrig, als Strafzettel zu verteilen.

Ein Bürger spricht das Bebauungsplanverfahren "Wohnen im Auerberg" an, bei welchem ggü. der bisherigen Planung ein Gebäude nun ein Flachdach erhalten soll. Gefragt wird, ob das Gebäude dann niedriger ist, als mit dem bisher vorgesehenen Satteldach.

Der Vorsitzende teilt mit, dass Flachdachgebäude bei gleicher Geschossigkeit grundsätzlich niedriger sind als der First bei Gebäuden mit Satteldach. Eine genaue Aussage ist allerdings ohne Blick in den Plan nicht möglich. Außerdem werden die anwesenden Bürgerinnen und Bürger aus dem Schelmental eingeladen, an der demnächst stattfindenden Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan rege teilzunehmen.

Ein Bürger spricht nochmals das bereits thematisierte Parkplatzproblem im Schelmental beim Freibadbetrieb oder bei größeren Sportveranstaltungen an. Der Vorsitzende teilt mit, dass leider auch in anderen Bereichen der Gemeinde immer wieder so geparkt wird, dass selbst Rettungskräfte schwer oder nicht durchkommen. Solches kann allerdings nicht durch Gemeinderatsbeschluss geregelt werden, sondern sollte im Grunde jedem Verkehrsteilnehmer bekannt sein.

Ein Bürger schlägt vor, im Zuge des anstehenden Ausbaus der Heilbronner Straße die Geschwindigkeit dort auf 30 km/h zu begrenzen und das Parken auf der Heilbronner Straße künftig zu verbieten, weil durch das damit verbundene Bremsen und Anfahren auch künftig Straßenschäden befürchtet werden. 

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Festlegung von Tempo 30 nur auf der Grundlage des Lärmaktionsplans möglich ist, der aktuell überarbeitet wird.

Der gewünschte Verzicht auf das Parken allerdings bewirkt nach Ansicht des Vorsitzenden genau das Gegenteil von einer Geschwindigkeitsreduzierung, weil dann der Verkehr freie Fahrt hat. Weiter teilt der Vorsitzende mit, dass die Straße in weiten Bereichen nicht nur eine neue Decke erhalten soll, sondern vollständig neu aufgebaut wird. Damit verspricht man sich eine künftig bessere Tragfähigkeit und Belastbarkeit als bisher.

Weiter erkundigt sich ein Bürger, ob schon einmal angedacht wurde, die Hauffstraße zur Einbahnstraße zu machen. Der Vorsitzende verweist auf die guten Erfahrungen der Talstraße als Einbahnstraße, aber auch darauf, dass bei der Hauffstraße eine völlig andere Situation besteht. Die Hauffstraße ist wesentlich breiter, von daher ist zunächst einmal kein Bedarf an einer Einbahnstraßenregelung erkennbar. Weiter weist der Vorsitzende darauf hin, dass eine Einbahnstraße grundsätzlich dazu führt, dass der Verkehr etwas längere Strecken zurücklegen muss.

 

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