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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

Erfasst von: Redaktion, WZ | 02.06.2020 – 10.06.2020

 

Seit dem 30. Mai gilt die Maskenpflicht nun auch in Arztpraxen. Patient/innen sowie deren Begleitpersonen müssen eine Mund-Nasen-Maske tragen, dies gilt auch während der Behandlung.

 

Seit dem 2. Juni dürfen Sportstätten und Sportanlagen auch innerhalb geschlossener Räume für den Trainings- und Übungsbetrieb wieder öffnen. Hierunter fallen z.B. auch Tanzschulen und Fitnessstudios. Für die Öffnung und Nutzung gelten jedoch strenge Hygienevorgaben. Unter anderem muss der Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Personen eingehalten werden, je nach Trainingsart wird pro Person eine Trainingsfläche von 10 oder 40 qm benötigt, die Kontaktdaten aller Personen sind zu dokumentieren. Alle notwendigen Auflagen finden Sie auch auf unserer Internetseite, dort haben wir ein Infoblatt zusammengestellt.

 

Ebenfalls geöffnet sind seit dem 2. Juni auch wieder Bars und Kneipen. Für diese gelten die gleichen Hygienevorgaben, wie auch für die Gaststätten. So müssen z.B. die Kontaktdaten aller Gäste dokumentiert werden, um einen möglichen Infektionsverlauf rückverfolgen zu können. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5m eingehalten werden. Beim Besuch der Gaststätte gelten ebenfalls die Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum (nur alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einem anderen Haushalt zusammen). Alle Auflagen für Gaststätten finden Sie ebenfalls auf dem Infoblatt auf unserer Internetseite.

 

Nicht private Veranstaltungen (Kulturveranstaltungen, Veranstaltungen von Vereinen,…) sind seit dem 1. Juni zulässig. Hierbei gilt jedoch eine maximale Teilnehmerzahl von 100 Personen. Beschäftigte und Mitwirkende (technisches und künstlerisches Personal) zählen nicht zu den 100 Personen. Außerdem müssen weitere Hygieneauflagen eingehalten werden: u.a. muss zwischen allen Anwesenden ein Abstand von 1,5m eingehalten werden. Ist dies nicht möglich, muss ein Mund-Nasen-Maske getragen werden. Die Kontaktdaten aller Teilnehmer müssen erfasst werden. Aktivitäten der Teilnehmer, bei denen vermehrt Tröpfchen freigesetzt werden könnten, wie z.B. singen oder tanzen, haben zu unterbleiben.

Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen bleiben aber auf jeden Fall bis zum 31. August 2020 untersagt.

Die genauen Regelungen für private Feiern sollen am 9. Juni beschlossen werden. Bis dahin gilt weiterhin die Untersagung von Ansammlungen mit mehr als 10 Personen. Ausgenommen hiervon ist die erweiterte Familie oder der eigene Haushalt. Im öffentlichen Raum ist der Aufenthalt nur alleine, mit dem eigenen Haushalt sowie einem weiteren Haushalt gestattet. Zu anderen Personen muss ein Abstand von 1,5m eingehalten werden.

 

Aktuelle Informationen finden Sie immer auch auf der Corona-Info-Seite auf der Homepage der Gemeinde Nordheim.

 

 

 

 

 

 

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