Mitteilungsblatt Nordheim
Amtliche Bekanntmachungen (Archiv)
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB und örtliche Bauvorschriften „Langwiesen IV“
Erfasst von: Redaktion, DS | 28.05.2020 – 04.06.2020
Öffentliche Auslegung
Der Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu hat den Entwurf des Bebauungsplans „Langwiesen IV“ geändert. Die Änderungen umfassen folgende Punkte des Bebauungsplanentwurfs: Überbaubare Flächen (1.5) und Beleuchtung (1.6 g); und folgende Punkte der Begründung bzw. des Umweltberichts: Bepflanzungs- und Begrünungskonzept, Darstellung Überschwemmungsgebiet, Fahrverkehr, verkehrsbedingte Schallimmissionen, Bilanzierung, Bewertung Dachbegrünung und Oberbodenmanagement, sowie naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme A4. Daher wird der Entwurf des Bebauungsplans und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften, einschließlich der Entwurfsbegründung und der wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut, aber verkürzt, öffentlich ausgelegt.
Maßgeblich ist der Entwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach, vom 03.07.2018/04.04.2019, der nachstehend unmaßstäblich abgebildet ist.
Die erneute öffentliche Auslegung findet
vom 08.06.2020 bis einschließlich 22.06.2020
am Sitz der Verbandsverwaltung des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu, Rathaus Brackenheim, Marktplatz 1, 74336 Brackenheim und in der Belegenheitsgemeinde Cleebronn, Rathaus, Keltergasse 2, 74389 Cleebronn während der Dienststunden statt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Art der vorhandenen Information |
Urheber |
Thematischer Bezug |
Fachgutachten |
Umweltbericht, Faunistische Untersuchung und Artenschutzrechtliche Prüfung, Bepflanzungs- und Begrünungskonzept, Gewässerentwicklungskonzept, Schalltechnische Untersuchung, Untersuchung lokalklimatische Verhältnisse, Verkehrsuntersuchung |
Untersuchung Schutzgüter, Biotopverbund, Kulturgüter, Schutzgebiete, Status-Quo-Prognose, Umweltauswirkungen, Erheblichkeit, Artenschutz, Avifaunistische Untersuchung, CEF-Maßnahmen, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen, Monitoring, Pflanzempfehlungen, Strukturmerkmale, Avifaunistische Untersuchung, Betroffenheit geschützter Arten, Artenschutzrechtliche Bewertung, Begrünungskonzept, Gewässerrenaturierung, Prognose Schallimmissionen, Schallschutzmaßnahmen, Beurteilung der Schallpegel, Verkehrliche Schallimmissionen, Beurteilung Kaltluftströmungen, Durchlüftung, thermische Verhältnisse, Verkehrsanalyse, Verkehrsprognose mit Planfallszenarien, Knotenpunktuntersuchungen |
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentl. Belange (siehe Nachträge 1+2 der Begründung, Gliederung A) |
Landesbetrieb Forst, Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Naturschutzverbände, Regionalverband Heilbronn-Franken, Landratsamt Heilbronn und weitere Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange |
Waldflächen, Kulturdenkmale, Ausgleichsmaßnahmen, Pflanzempfehlungen, Begrünungskonzept, Bodengüte, Flächenverbrauch, Lichtverschmutzung, Regenwassernutzung, Landschaftsbild, Brutvogelkartierung, Gewässerrenaturierung, Biotope und Biotopvernetzung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Naturschutzfonds, Retentionsflächen, Radwegenetz, Verkehrsaufkommen, Klimawandel, landwirtschaftliche Belange, Abstände zu landwirtschaftlichen Betrieben, Entwicklungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Betriebe, Kaltluftabfluss, Geotechnische Hinweise, Lärmimmissionen durch Gewerbe und Verkehr, Maßnahmen zum Arten- und Naturschutz, Wirtschaftswege, Überschreitung regionaler Schwerpunkt, Alternativenprüfung, regionale Freiraumbelange, Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren, Hochwassersituation, Entwässerung, Betroffenheit geschützter Arten, Monitoring, Anbindung ÖPNV, Gestaltung Rückhaltebecken, Oberbodenmanagement, CEF-Maßnahmen, Vogelschutzglas, Umweltverträglichkeitsprüfung, Dachbegrünung, Vorkommen seltener Arten, Naturweg, Gewässerrandstreifen, Gewässerentwicklungsplan Zaber |
Stellungnahmen und Eingaben aus der Öffentlichkeit (siehe Nachträge 1+2 der Begründung, Gliederung B) |
Bürgerinnen und Bürger |
Bodengüte/Flächenverbrauch, landwirtschaftliche Belange, Hochwassersituation, Retentionsflächen, Lärmimmissionen durch Gewerbe und Verkehr, Lichtverschmutzung, Kaltluftabfluss, Radwegenetz, Lebensraumverlust für Tiere und Pflanzen, Schadstoff- und Geruchsbelastung, Anbindung ÖPNV, Rückbaupläne, Begrünung, Regionale Grünzüge/ -zäsuren, Nachhaltigkeit, Landschaftsbild, Klimawandel, Verkehrsaufkommen, Alternativenprüfung, Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz, Maßnahmen zum Arten- und Naturschutz, Abstände zu landwirtschaftlichen Betrieben, Gewässerrenaturierung, Betroffenheit geschützter Arten, Umweltgesetzgebung, Beeinträchtigung ökologische Landwirtschaft, Gutachten über Verträglichkeit, Störfallverordnung, Entwicklungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Betriebe, Schadstoffbelastung der Gewässer, Oberbodenmanagement, Konflikte mit Wohnnutzung, Vogelschutzrichtlinie, Bepflanzungskonzept, Gestaltung Regenrückhaltebecken, Qualität Gutachten, Umweltverträglichkeitsprüfung, Rahmenkonzeption 1992, Faunistisches Gutachten, Archäologische Grabungen, Versiegelungsgrad, Erneuerbare Energien, Radwegekonzept, aufsummierende Effekte, Lokalklima, Emissionsgutachten, Schutzstatus Weingärtnergenossenschaft, Tourismus |
Anmerkungen aus den Vorberatungen in den Gemeinderäten der Verbandsgemeinden (siehe Nachtrag 1 der Begründung, Gliederung C) |
Gemeinderäte |
Begrünung, Bodenversiegelung, Verkehrskonzept, Radwegenetz, Maßnahmen zum Arten- und Naturschutz, Entwässerung, Biotopvernetzung, Landschaftsbild |
Während der oben erwähnten Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen gegenüber dem Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu, Marktplatz 1, 74336 Brackenheim abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Gem. § 4a (3) BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Diese sind im Entwurf des Bebauungsplans, in der Begründung und im Umweltbericht farblich hervorgehoben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums nach § 4 a (4) BauGB auch im Internet unter https://kaeser-ingenieure.de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html oder unterhttps://www.wf-zabergaeu.de/langwiesen4 abgerufen werden.
Brackenheim, 29.05.2020
Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu
Thomas Csaszar
Verbandsvorsitzender