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Mitteilungsblatt Nordheim

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB und örtliche Bauvorschriften „Langwiesen IV“

Erfasst von: Redaktion, DS | 28.05.2020 – 04.06.2020

Öffentliche Auslegung

Der Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu hat den Entwurf des Bebauungsplans „Langwiesen IV“ geändert. Die Änderungen umfassen folgende Punkte des Bebauungsplanentwurfs: Überbaubare Flächen (1.5) und Beleuchtung (1.6 g); und folgende Punkte der Begründung bzw. des Umweltberichts: Bepflanzungs- und Begrünungskonzept, Darstellung Überschwemmungsgebiet, Fahrverkehr, verkehrsbedingte Schallimmissionen, Bilanzierung, Bewertung Dachbegrünung und Oberbodenmanagement, sowie naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme A4. Daher wird der Entwurf des Bebauungsplans und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften, einschließlich der Entwurfsbegründung und der wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut, aber verkürzt, öffentlich ausgelegt.

Maßgeblich ist der Entwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach, vom 03.07.2018/04.04.2019, der nachstehend unmaßstäblich abgebildet ist.

 

 

Die erneute öffentliche Auslegung findet

 

vom 08.06.2020 bis einschließlich 22.06.2020

 

am Sitz der Verbandsverwaltung des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu, Rathaus Brackenheim, Marktplatz 1, 74336 Brackenheim und in der Belegenheitsgemeinde Cleebronn, Rathaus, Keltergasse 2, 74389 Cleebronn während der Dienststunden statt.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Art der vorhandenen Information

Urheber

Thematischer Bezug

Fachgutachten

Umweltbericht, Faunistische Untersuchung und Artenschutzrechtliche Prüfung, Bepflanzungs- und Begrünungskonzept, Gewässerentwicklungskonzept, Schalltechnische Untersuchung, Untersuchung lokalklimatische Verhältnisse, Verkehrsuntersuchung

Untersuchung Schutzgüter, Biotopverbund, Kulturgüter, Schutzgebiete, Status-Quo-Prognose, Umweltauswirkungen, Erheblichkeit, Artenschutz, Avifaunistische Untersuchung, CEF-Maßnahmen, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen, Monitoring, Pflanzempfehlungen, Strukturmerkmale, Avifaunistische Untersuchung, Betroffenheit geschützter Arten, Artenschutzrechtliche Bewertung, Begrünungskonzept, Gewässerrenaturierung, Prognose Schallimmissionen, Schallschutzmaßnahmen, Beurteilung der Schallpegel, Verkehrliche Schallimmissionen, Beurteilung Kaltluftströmungen, Durchlüftung, thermische Verhältnisse, Verkehrsanalyse, Verkehrsprognose mit Planfallszenarien, Knotenpunktuntersuchungen

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentl. Belange

(siehe Nachträge 1+2 der Begründung, Gliederung A)

Landesbetrieb Forst, Regierungspräsidium Stuttgart,  Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Naturschutzverbände, Regionalverband Heilbronn-Franken, Landratsamt Heilbronn und weitere Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange

Waldflächen, Kulturdenkmale, Ausgleichsmaßnahmen, Pflanzempfehlungen, Begrünungskonzept, Bodengüte, Flächenverbrauch, Lichtverschmutzung, Regenwassernutzung, Landschaftsbild, Brutvogelkartierung, Gewässerrenaturierung, Biotope und Biotopvernetzung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Naturschutzfonds, Retentionsflächen, Radwegenetz, Verkehrsaufkommen, Klimawandel, landwirtschaftliche Belange, Abstände zu landwirtschaftlichen Betrieben, Entwicklungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Betriebe, Kaltluftabfluss, Geotechnische Hinweise, Lärmimmissionen durch Gewerbe und Verkehr, Maßnahmen zum Arten- und Naturschutz, Wirtschaftswege, Überschreitung regionaler Schwerpunkt, Alternativenprüfung, regionale Freiraumbelange, Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren, Hochwassersituation, Entwässerung, Betroffenheit geschützter Arten, Monitoring, Anbindung ÖPNV, Gestaltung Rückhaltebecken, Oberbodenmanagement, CEF-Maßnahmen, Vogelschutzglas, Umweltverträglichkeitsprüfung, Dachbegrünung, Vorkommen seltener Arten, Naturweg, Gewässerrandstreifen, Gewässerentwicklungsplan Zaber

Stellungnahmen und Eingaben aus der Öffentlichkeit

(siehe Nachträge 1+2 der Begründung, Gliederung B)

Bürgerinnen und Bürger

Bodengüte/Flächenverbrauch, landwirtschaftliche Belange, Hochwassersituation, Retentionsflächen, Lärmimmissionen durch Gewerbe und Verkehr, Lichtverschmutzung, Kaltluftabfluss, Radwegenetz, Lebensraumverlust für Tiere und Pflanzen, Schadstoff- und Geruchsbelastung, Anbindung ÖPNV, Rückbaupläne, Begrünung, Regionale Grünzüge/ -zäsuren, Nachhaltigkeit, Landschaftsbild, Klimawandel, Verkehrsaufkommen, Alternativenprüfung, Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz, Maßnahmen zum Arten- und Naturschutz, Abstände zu landwirtschaftlichen Betrieben, Gewässerrenaturierung, Betroffenheit geschützter Arten, Umweltgesetzgebung, Beeinträchtigung ökologische Landwirtschaft, Gutachten über Verträglichkeit, Störfallverordnung, Entwicklungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Betriebe, Schadstoffbelastung der Gewässer, Oberbodenmanagement, Konflikte mit Wohnnutzung, Vogelschutzrichtlinie, Bepflanzungskonzept, Gestaltung Regenrückhaltebecken, Qualität Gutachten, Umweltverträglichkeitsprüfung, Rahmenkonzeption 1992, Faunistisches Gutachten, Archäologische Grabungen, Versiegelungsgrad, Erneuerbare Energien, Radwegekonzept, aufsummierende Effekte, Lokalklima, Emissionsgutachten, Schutzstatus Weingärtnergenossenschaft, Tourismus

Anmerkungen aus den Vorberatungen in den Gemeinderäten der Verbandsgemeinden

(siehe Nachtrag 1 der Begründung, Gliederung C)

Gemeinderäte

Begrünung, Bodenversiegelung, Verkehrskonzept, Radwegenetz, Maßnahmen zum Arten- und Naturschutz, Entwässerung, Biotopvernetzung, Landschaftsbild

 

Während der oben erwähnten Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen gegenüber dem Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu, Marktplatz 1, 74336 Brackenheim abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Gem. § 4a (3) BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Diese sind im Entwurf des Bebauungsplans, in der Begründung und im Umweltbericht farblich hervorgehoben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums nach § 4 a (4) BauGB auch im Internet unter https://kaeser-ingenieure.de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html oder unterhttps://www.wf-zabergaeu.de/langwiesen4 abgerufen werden.

 

Brackenheim, 29.05.2020

Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu

Thomas Csaszar

Verbandsvorsitzender

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