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Entsorgungszentren, Recyclinghöfe und Häckselplätze nur in dringenden Fällen nutzen

Erfasst von: Redaktion, WZ | 30.03.2020 – 30.04.2020

 

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises tut derzeit alles Mögliche, um seine Entsorgungseinrichtungen in Eberstadt und in Schwaigern-Stetten, die Recyclinghöfe, Häckselplätze und Erddeponien weiterhin geöffnet zu halten. Kunden sollten aber Anlieferungen auf dringende Fälle beschränken, wie zum Beispiel Haushaltsauflösungen.
Zum Schutze von Ansteckungen sowohl der Kunden wie auch des Personals ist es jedoch erforderlich, dass Kunden die allgemeinen Verhaltensregeln (2-Meter-Abstand) einhalten und auch den Anweisungen des Personals strikt folgen. Da ab sofort nur noch eine begrenzte Zahl von Anlieferern gleichzeitig auf das Gelände dürfen, sollten sich Kunden auch auf längere Wartezeiten einstellen. Außerdem sollte die Bezahlung in den Entsorgungszentren und auf der Deponie Heuchelberg ausschließlich mit EC-Cash erfolgen. Bei den kleineren Deponien besteht diese Möglichkeit nicht. Durch die derzeitige Lage kann es zu kurzfristigen Änderungen kommen. Es empfiehlt sich deshalb, vorab immer auf der Homepage des Landkreises sich über den aktuellen Stand zu informieren. Ausdrücklich weist der Abfallwirtschaftsbetrieb darauf hin, dass seine Einrichtungen nur den Bewohner des Landkreises Heilbronn zur Verfügung stehen und die Einhaltung dieser Vorgabe auch kontrolliert wird.

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