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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Das Landratsamt informiert

Erfasst von: Redaktion, DS | 27.02.2020 – 05.03.2020

Geflügelgrippe:
Kontakt mit kranken oder toten Vögeln unbedingt vermeiden
Nachdem im Hohenlohekreis der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, ist es denkbar, dass auch im Landkreis Heilbronn Tiere davon befallen sein könnten. Die Geflügelpest - auch Vogelgrippe oder aviäre Influenza genannt - ist eine Tierseuche, die folgende Vogelarten betrifft: Wasservögel, Gänse, Schwäne, Möwen, Hühner, Puten, Fasane, Rabenvögel, Greifvögel und Störche. Um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern, sollte unbedingt ein direkter Kontakt zu kranken oder verendeten Vögeln vermieden werden. Wird ein toter Vogel gefunden, muss dies umgehend der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mitgeteilt werden. Außerhalb der regulären Dienstzeiten ist die Integrierte Leitstelle Heilbronn (Tel. 07131 27080) darüber zu informieren.
Um der Seuche wirksam entgegenwirken zu können, ist es wichtig, dass dem Veterinäramt des Landratsamtes Heilbronn alle Geflügelhaltungen bekannt sind, auch Kleinstbestände. Falls Geflügel gehalten wird und dies dem Veterinäramt noch nicht mitgeteilt wurde, ist dies dringend nachzuholen.

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