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Mitteilungsblatt Nordheim

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Gehweg-Reinigungspflicht nicht vergessen!

Erfasst von: Görz, Bärbel | 02.10.2019 – 16.10.2019

Auch jetzt im Herbst sollten sich die Straßenanlieger daran erinnern, dass es neben der winterlichen Räum- und Streupflicht auch eine allgemeine und ganzjährig geltende Gehweg-Reinigungspflicht gibt. Diese erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat und jetzt natürlich vermehrt auf die Beseitigung des Herbstlaubs. Bedauerlicherweise müssen die Straßenanlieger auch solche Verunreinigungen beseitigen, die nicht sie selbst, sondern andere verursacht haben – z.B. Zigarettenkippen, Kaugummi oder Papier, die von Fußgängern achtlos weggeworfen werden. Übrigens – falls keine Gehwege vorhanden sind, muss am Rand der Fahrbahn eine entsprechende Fläche in einer Breite von 2 m gereinigt werden.

Regelmäßig durchgeführt, wirkt sich die Gehwegreinigung positiv auf ein ansprechendes Ortsbild aus und das sollte uns allen diese kleine Mühe doch wirklich wert sein!

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