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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Techischen Ausschusses vom 11. September 2019

Erfasst von: Redaktion, DS | 19.09.2019 – 26.09.2019

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

 

Bausache: Flurstück 18/9, Schwaigerner Straße 41;

Bau einer Stützmauer und eines Hochbeets

Der Bauherr beantragt Veränderung der Geländegestaltung durch Errichtung einer Stützmauer, Auffüllen des Geländes, Anbringung eines Hochbeets als Absturzsicherung und Änderung von Garten- und Terrassennutzung. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des nicht qualifizierten Bebauungsplanes „Schwaigerner Straße“. Der Technische Ausschuss hatte darüber zu entscheiden, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt. Das Einvernehmen wurde entsprechend der Empfehlung der Baurechtsbehörde erteilt.

 

Bausache: Flurstück 2/1, Weststraße 24 / Blumenstraße 19;

Ersatzneubau zweier Mehrfamilienhäuser mit Stellplätzen

In der Weststraße 24 / Blumenstraße 19 sollen zwei Mehrfamilienhäuser mit Stellplätzen errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Ortskern Nordhausen" und entspricht dessen Festsetzungen. Der Technische Ausschuss nahm vom Vorhaben Kenntnis.

 

Bausache: Flurstück 2507/1, Falkenstraße 12/1;

Einbau unterirdischer monolithischer Betonzisterne für Regenwasser ohne Nachspeisung

In der Falkenstraße 12/1 soll eine unterirdische monolithische Betonzisterne für Regenwasser ohne Nachspeisung errichtet werden. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Geroldsgrund II“ und verstößt gegen dessen Festsetzungen bezüglich der Inanspruchnahme der Bauverbotsfläche. Für die Entscheidung über diesen Verstoß ist das Landratsamt zuständig. Der Technische Ausschuss nahm vom Vorhaben Kenntnis.

 

Bausache: Flurstück 4727/2, Birkenweg 12;

Errichtung von 3 PKW-Stellplätzen auf Rasengittersteinen        

Im Birkenweg sollen 3 PKW-Stellplätze errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Klimmerdingen“. Der Technische Ausschuss nahm vom Vorhaben Kenntnis.

 

Bausache: Flurstück 10536, Rieslingstraße 28;

Neubau Zweifamilienhaus mit Doppelgarage

In der Rieslingstraße 28 soll ein Zweifamilienhaus mit Doppelgarage errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Nordheim Süd-West III“ und entspricht dessen Festsetzungen. Der Technische Ausschuss nahm vom Vorhaben Kenntnis.

 

Bausache: Flurstück 401/4, Kreuzstraße 8/1;

Abbruch und Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport;

Das gemeindliche Einvernehmen für Bauen im Gewässerrandstreifen

In der Sitzung am 05.12.2018 hat der Technische Ausschuss zu dem Bauvorhaben beraten und entschieden, das erforderliche Einvernehmen unter der Bedingung zu erteilen, dass das Bauvorhaben den Anforderungen an einen Hochwasserschutz entsprechend der ausgewiesenen Überflutungsflächen gerecht wird. Aufgrund einer später erfolgten Umplanung bestehen seitens des Hochwasserschutzes keine Bedenken mehr. Nun hat der Technische Ausschuss im Rahmen der gemeindlichen Vorbehandlung hinsichtlich des Bauens im Gewässerrandstreifen beraten. Die notwendige Erlaubnis wurde erteilt, da das Grundstück andernfalls nicht mehr sinnvoll bebaubar wäre und das Gebäude davor auch bereits im Gewässerrandstreifen stand (Härtefall).

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung an.

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